Steuerlexikon

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Personalrabatte
Viele Firmen überlassen ihren Mitarbeitern verbilligt und manchmal auch kostenlos Waren oder Dienstleistungen, die sie am Markt anbieten. Dies stellt Personalrabatte dar. Bis zu einem gewissen Freibetrag belieben Personalrabatte steuerfrei. Dieser Freibetrag liegt momentan bei 1.080 Euro (bis Ende 2003: 1.224 Euro). Der Rabattfreibetrag gilt für Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält. Um diesen Freibetrag auszuschöpfen, kann man sich vom Arbeitgeber Warengutscheine aushändigen lassen, die bei ihm dann wieder eingelöst werden können. Hierbei muss es sich um Waren oder Dienstleistungen handeln, die der Arbeitgeber am Markt anbietet. Der vom Finanzamt berechnete Warenwert ist dabei der um vier Prozent geminderte Endpreis, zu dem der Arbeitgeber die Ware an den Kunden abgibt. Stand der Steuerpflichtige Arbeitnehmer im Kalenderjahr nacheinander oder nebeneinander in mehreren Dienstverhältnissen, kann der Freibetrag für jedes einzelne dieser Dienstverhältnisse beansprucht werden.
Objektverbrauch
Oder-Konto
Öko-Zulage
Opfergrenze
Parteispende
Pauschbeträge
Pendlerpauschale
Pensionsfonds
Pensionsrückstellung
Pensionszusage
Personalrabatte
Pflegekind
Pflegepauschbetrag
Policendarlehen
Private Veräußerungsgeschäfte
Privatvermögen
Progression, kalte
Progressionsvorbehalt
Quellensteuer
Rabattfreibetrag
Realsplitting
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechtsmittel
Reisekosten
Rente
Repräsentationsaufwand
Rückstellungen
Ruhegeld
Rürup-Rente
Sachbezüge
Sachspenden
Säumniszuschlag
 
 
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