Steuerlexikon

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Pflegekind
Nach der gesetzlichen Definition sind Pflegekinder Personen, mit denen die Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist. Ferner darf ein Obhut - und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr bestehen und der Steuerpflichtige muss die Kinder mindestens zu einem nicht unwesentlichen Teil auf seine Kosten unterhalten. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Anspruch auf Kindergeld.
Objektverbrauch
Oder-Konto
Öko-Zulage
Opfergrenze
Parteispende
Pauschbeträge
Pendlerpauschale
Pensionsfonds
Pensionsrückstellung
Pensionszusage
Personalrabatte
Pflegekind
Pflegepauschbetrag
Policendarlehen
Private Veräußerungsgeschäfte
Privatvermögen
Progression, kalte
Progressionsvorbehalt
Quellensteuer
Rabattfreibetrag
Realsplitting
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechtsmittel
Reisekosten
Rente
Repräsentationsaufwand
Rückstellungen
Ruhegeld
Rürup-Rente
Sachbezüge
Sachspenden
Säumniszuschlag
 
 
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