Steuerlexikon

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Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 250 HGB auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Ferner sind als Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 5 Abs. 5 EStG auf der Aktivseite anzusetzen: Als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen oder als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen.
Objektverbrauch
Oder-Konto
Öko-Zulage
Opfergrenze
Parteispende
Pauschbeträge
Pendlerpauschale
Pensionsfonds
Pensionsrückstellung
Pensionszusage
Personalrabatte
Pflegekind
Pflegepauschbetrag
Policendarlehen
Private Veräußerungsgeschäfte
Privatvermögen
Progression, kalte
Progressionsvorbehalt
Quellensteuer
Rabattfreibetrag
Realsplitting
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechtsmittel
Reisekosten
Rente
Repräsentationsaufwand
Rückstellungen
Ruhegeld
Rürup-Rente
Sachbezüge
Sachspenden
Säumniszuschlag
 
 
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