Steuerlexikon

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Reisekosten
Reisekosten sind Aufwendungen, die durch eine Dienst- oder Geschäftsreise verursacht werden. Sie umfassen die Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie möglicherweise anfallende Nebenkosten und können als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Ihr Zweck muss entweder betrieblich oder beruflich veranlasst sein und einzeln nachgewiesen werden.
Für Verpflegungsmehraufwendungen können nur Verpflegungspauschalen angesetzt werden. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden können 24 Euro, bei einer Abwesenheit von weniger als 24, aber mindestens 14 Stunden 12 Euro, sowie bei einer Abwesenheit von weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden 6 Euro geltend gemacht werden.
Objektverbrauch
Oder-Konto
Öko-Zulage
Opfergrenze
Parteispende
Pauschbeträge
Pendlerpauschale
Pensionsfonds
Pensionsrückstellung
Pensionszusage
Personalrabatte
Pflegekind
Pflegepauschbetrag
Policendarlehen
Private Veräußerungsgeschäfte
Privatvermögen
Progression, kalte
Progressionsvorbehalt
Quellensteuer
Rabattfreibetrag
Realsplitting
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechtsmittel
Reisekosten
Rente
Repräsentationsaufwand
Rückstellungen
Ruhegeld
Rürup-Rente
Sachbezüge
Sachspenden
Säumniszuschlag
 
 
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