Ruhegeld bedeutet zum einen eine Leistung im Rahmen der Sozialversicherung. Zum anderen eine dem
Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährte Rente oder Pension als zusätzliche soziale Leistung.
Steuerlich zählt das Ruhegeld gem. § 19 EStG zu den
Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit.