Steuerlexikon

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Sparerfreibetrag
Er gibt die maximale Höhe von Einkünften aus Kapitalvermögen an, die steuerfrei bleiben. Ziel dieser Steuerbefreiung ist es, Kleinsparer zu entlasten, die Geldwertminderung auszugleichen und eine Überbesteuerung von Zinseinkünften auf Grund der Preissteigerung zu verhindern. Der heutige Sparerfreibetrag, auch steuerlicher Freibetrag für Zinseinkünfte genannt, gilt für alle Arten von Kapitalerträgen.
Wird kein Freistellungsauftrag erteilt, werden alle Kapitalerträge vorab pauschal besteuert. Das heißt, die Bank reduziert die Auszahlung der Erträge vorab um den Steuerbetrag. In diesem Fall wird der Freibetrag erst nachträglich von den Finanzämtern in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Der Sparerfreibetrag beträgt 801,- Euro. Verheiratete, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den doppelten Betrag, also  1.602 Euro, nutzen.
Scheidungskosten
Scheinselbständigkeit
Schenkungsteuer
Schriftstellerische Tätigkeit
Schwarzarbeit
Schwarzgeld
Sofortrente
Solidaritätszuschlag
Sonderabschreibungen
Sonderausgaben-Pauschbetrag
Sonntagsarbeit
Sonstige Bezüge
Sonstige Einkünfte
Sonstige Leistungen
Sparerfreibetrag
Sparzulage
Spekulationsgeschäfte
Spenden und Mitgliedsbeiträge
Splittingtarif
Steuerabzug nach § 48a EStG
Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG
Steueramnestie
Steuerberatungskosten
Steuerbescheid
Steuererstattung
Steuerfahndung
Steuergeheimnis
Steuerhinterziehung
Steuerklassen
Steuern
Steueroasen
Steuerrückerstattung
 
 
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