Gem. § 3 Nr. 26 EStG sind die dort aufgeführten Berufe, worunter auch der Übungsleiter fällt, steuerlich begünstigt. Bei ihnen bleiben Einnahmen bis 1848 EUR im Kalenderjahr steuerfrei.
SteuerformulareStart frei für die Steuererklärung. Wer keine Zeit verlieren will, kann alle wichtigen Formulare gleich herunterladen und am PC ausfüllen.