Steuerlexikon

Steuerlexikon

Veräußerungsgewinn
Veräußerungsgewinn ist der Gewinn bei Veräußerung von Grund und Boden, Gebäuden oder des gesamten Betriebs. Gewinn ist dabei der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert übersteigt, mit dem das veräußerte Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre.
Veräußerungsgewinne stellen einen Sonderfall der gewerblichen Einkünfte dar. Der Veräußerungsgewinn ist zunächst vom laufenden Gewinn abzugrenzen. Steuerzahler, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne berufsunfähig sind erhalten für Veräußerungen, die in 2003 vorgenommen wurden gem. § 16 IV Satz 1 EStG einen Freibetrag i.H.v. von 51.200 Euro. Übersteigt der Veräußerungsgewinn den Betrag von 154.000 Euro, ist er um den übersteigenden Betrag bis zu 0 Euro zu kürzen.
Dieser Freibetrag steht jedem Steuerpflichtigen nur einmal im Leben zu. Veräußerungsgewinne gelten als außerordentliche Einkünfte gem. § 34 II Nr. EStG.
Sie sind entweder nach der sog. Fünftel-Regelung oder mit dem halben Durchschnittssteuersatz zu besteuern.
Steuerstundungsmodelle
Steuertermine
Steuerumgehung
Steuervermeidung
Stiftung
Stille Reserven
Stock-Options
Stundung
Tagegeld
Tageshandel
Tantiemen
Teilwert
Teilwertabschreibung
Teilzeitbeschäftigung
Trinkgeld
Überkreuzvermietung
Überschusseinkünfte
Übungsleiterfreibetrag
Übungsleiterpauschale
Umsatzsteuer
Umzugskosten
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Unfallkosten
Unternehmer
Unterstützungskassen
Veranlagung
Veranlagungszeitraum
Veräußerungsgewinn
Verdeckte Gewinnausschüttung
Vereinfachte Gewinnermittlung
Vergnügungssteuer
Verlust
 
 
SteuerformulareStart frei für die Steuererklärung. Wer keine Zeit verlieren will, kann alle wichtigen Formulare gleich herunterladen und am PC ausfüllen.
Zu den Formularen
SteuererklärungNeues Jahr, neuer Anlauf zur Steuererklärung. Banktip erklärt die Grundlagen der Steuererklärung.
...weiter
Steuern 2012 Was das Jahr 2012 den Steuerzahlern bringt, hört sich gut an. Was dahinter steckt, erklärt Banktip.
...weiter
SteuerbescheidWenn der Steuerbescheid nicht wie erwartet ausfällt: Wie legt man beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
...weiter