Zukunftssicherungsleistungen sind Ausgaben, die ein
Arbeitgeber leistet, um einen
Arbeitnehmer oder diesem nahe stehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern. (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV).