Steuerlexikon

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Feuerschutzsteuer
Gegenstand der Feuerschutzsteuer ist die Entgegennahme von Versicherungsentgelten (Prämien, Beiträge) aus Feuerversicherungen und Versicherungen von Gebäuden und von Hausrat, wenn das Versicherungsentgelt teilweise auf Feuergefahren entfällt (Verbundene Gebäudeversicherung bzw. Verbundene Hausratversicherung). Die versicherten Gegenstände müssen sich im Inland befinden Sie wird i.d.R. vom Versicherungsentgelt berechnet und beträgt grundsätzlich 8 Prozent.
Festsetzungsfrist
Festsetzungsverfahren
Festsetzungsverjährung
Feuerschutzsteuer
Finanzierungskosten
Firmenwagen
Firmenwert
Folgeobjekt
Fortbildungskosten
Freiberufler
Freibeträge
Freier Mitarbeiter
Freistellungsauftrag
fsdf
Fünftelregelung
Gebäudeabschreibung
Geburtsbeihilfe
Geldwäsche
Geldwerter Vorteil
Gelegenheitsgeschenk
Gemeiner Wert
Gemeinnützigkeit
Geringfügige Beschäftigung
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Gesamtrechtsnachfolge
Geschäftswert
Geschenke
Gewerbebetrieb
Gewerbeertrag
Gewerbesteuer
Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer
Gewillkürtes Betriebsvermögen
 
 
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