Steuerlexikon

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Nachträgliche Werbungskosten
Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in einem wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren, auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen. Darunter fallen z.B. die Abbruch- und Aufräumkosten für ein Gebäude, das ein Steuerpflichtiger zunächst zur Erzielung von Vermietungseinkünften nutzt, das dann aber wirtschaftlich und technisch verbraucht ist. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige das Grundstück in Zukunft nicht mehr zur Einnahmeerzielung, sondern selbst nutzt.
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