Steuerlexikon

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Trinkgeld
Trinkgelder sind rückwirkend seit dem 01. Januar.2002 steuerfrei, wenn sie anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.
Daneben sind Trinkgelder, die außerhalb eines Dienstverhältnisses als bloße Aufmerksamkeit gewährt werden, auch nicht steuerlich relevant.
Im Gegensatz dazu stellen bei Gewerbetreibenden sowie selbstständig Tätigen Trinkgelder steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar.
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