Steuerlexikon

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Rürup-Rente

Die so genannte Rürup-Rente beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie ist eine weitere staatlich geförderte kapitalgedeckte Rentenversicherung neben der Riester-Rente.

Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung oder zur Riester-Rente kann der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen und ist weder vererbbar, noch beleih-, veräußer- oder kapitalisierbar.

Eine Rürup-Rente kann als konventionelle oder als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden. Sie ist vor allem für Selbstständige und Besserverdienende interessant, welche die Förderungen für die Riester-Rente nicht in Anspruch nehmen können.

Die Rürup-Rente existiert seit Anfang 2005. Sie wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt.

Objektverbrauch
Oder-Konto
Öko-Zulage
Opfergrenze
Parteispende
Pauschbeträge
Pendlerpauschale
Pensionsfonds
Pensionsrückstellung
Pensionszusage
Personalrabatte
Pflegekind
Pflegepauschbetrag
Policendarlehen
Private Veräußerungsgeschäfte
Privatvermögen
Progression, kalte
Progressionsvorbehalt
Quellensteuer
Rabattfreibetrag
Realsplitting
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechtsmittel
Reisekosten
Rente
Repräsentationsaufwand
Rückstellungen
Ruhegeld
Rürup-Rente
Sachbezüge
Sachspenden
Säumniszuschlag
 
 
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