Steuerlexikon

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aufgeschobene Rente

Die aufgeschobene Rente ist eine Form der privaten Rentenversicherung, bei der das Deckungskapital durch regelmäßige Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum angespart wird. Die Anzahlungszeit wird auch Aufschubdauer genannt.

Nach der Aufschubdauer hat die Kundin die Wahl, ob sie eine einmalige Auszahlung oder monatliche Rentenzahlungen wünscht. Bei der einmaligen Zahlung ist zu beachten, dass sie nur dann steuerbegünstigt bleibt, wenn der Vertrag mindestens über zwölf Jahre und die Zahlungszeit über mindestens fünf Jahre lief.

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