Steuerlexikon

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KMU
Bei KMU handelt es sich um die Abkürzung für kleine und mittlere Unternehmen. Nach der KMU-Definition der Europäischen Kommission handelt es sich bei mittleren Unternehmen um Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern, einem Umsatz bis 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro. Kleine Unternehmen haben nach der Definition bis 49 Beschäftigte, einen Umsatz bis 10 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro. Als Kleinstunternehmen gelten Firmen mit bis zu 9 Mitarbeitern, einem Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro. Die Einordnung einer Firma als KMU entscheidet häufig darüber, ob das Unternehmen Fördermittel beziehen darf oder nicht.
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