Steuerlexikon

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Einkommen, zu versteuerndes
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist das Einkommen, auf das letztendlich Steuern erhoben werden. Das zvE ist in § 2 Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Es wird ermittelt, in dem man sämtliche Einnahmen zusammenrechnet und hiervon die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibeträge) und die sonstigen, vom Einkommen abzuziehenden Beträge abzieht.

Dazu zählen u.a. die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen nach dem Einkommensteuergesetz. Das zu versteuernde Einkommen wird auch auf dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes gesondert ausgewiesen.
Ehegattensplitting
Eigenheimzulage
Einfuhrumsatzsteuer
Einheitsbewertung
Einheitswert
Einkommen
Einkommen, zu versteuerndes
Einkommensteuer
Einkünfte
Einkunftsermittlung
Einlagen in das Betriebsvermögen
Ein-Prozent-Regelung
Einsatzwechseltätigkeit
Einspruch
Entfernungspauschale
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Entnahmen aus dem Betriebsvermögen
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ergänzungsabgabe
Ergänzungspfleger
Erhaltungsaufwand
Erhöhte Abschreibung
Erlass
Ermittlungsverfahren
Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht
Erweitert unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Erziehungsgeld
Europäische Zentralbank (EZB)
Existenzminimum
Familienleistungsausgleich
Fehlgeldentschädigung
Feiertagsarbeit
 
 
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