Steuerlexikon

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Nichtveranlagungsbescheinigung
Bei der Nichtveranlagungsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung des Finanzamtes. Eine solche Bescheinigung bekommen alle Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, etwa weil sie nur Einnahmen unterhalb des allgemeinen Steuerfreibetrages haben.

Sinnvoll ist so eine Bescheinigung dann, wenn Kapitalerträge zu erwarten sind, die über dem Sparerfreibetrag liegen. Ohne NV-Bescheinigung würde die Bank dann Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abführen, die man sich dann im Rahmen der Steuererklärung wiederholen müsste. Mit der NV-Bescheinigung, die der Bank vorzulegen ist, wird die Steuer gar nicht erst an das Finanzamt abgeführt.

Die NV-Bescheinigung ist maximal drei Jahre gültig. Danach muss sie neu beantragt werden.
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