Steuerlexikon

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De-Mail
Hinter dem von der Bundesregierung geplanten Dienst De-Mail verbirgt sich ein System, das auf der Basis der E-Mail eine sichere Übertragung auch rechtsgültiger Dokumente ermöglicht. Dabei sollen alle natürlichen und juristischen Personen eine De-Mailadresse beantragen können. Mit der De-Mail setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie. Diese verlangt von den Behörden der Mitgliedstaaten Verfahren zu entwickeln, die elektronische Kommunikation auch für Verwaltungsvorgänge ermöglichen. Die offizielle Einführung der De-Mail ist für 2010 geplant.
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