Steuerlexikon

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Stiftung
Eine Stiftung ist eine rechtliche Konstruktion, bei der mit dem Vermögen des oder der Stifter ein bestimmter Zweck verfolgt wird. In der Regel wird die Zweckverfolgung mit den Erträgen des Stiftungskapitals (Zinsen etc.) finanziert. Das eigentliche Vermögen, dass die Stifter in die Stiftung eingebracht haben, wird nicht angetastet.

Eine Stiftung hat im Gegensatz zum Verein keine Mitglieder. In steuerlicher Hinsicht ist eine Stiftung unter anderem dann interessant, wenn sie steuerbegünstigt ist. Die Steuerbegünstigung muss beim Finanzamt beantragt werden. Die Stiftung muss dazu die Voraussetungen der §§ 51 ff. der Abgabenordnung erfüllen. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftungen sind von den meisten Steuern befreit.
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