Die neue Altersvorsorge - Die Rürup Rente 

 


Die neue Altersvorsorge - Die Rürup Rente

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es eine neue Form der Altersvorsorge neben der Riester Rente, die vom Staat gefördert wird, die so genannte Rürup Rente. Benannt wurde diese privaten Rentenversicherung nach dem Wirtschaftsexperten Bert Rürup. Seine Idee war es, eine zusätzliche Form der Privaten Altersvorsorge zu schaffen, die dem Versicherten ab 60 eine monatliche Rentenzahlung garantiert. Im Gegensatz zur Riester Rente profitiert der Sparer bei der Rürup Rente von Steuervorteilen.

Das Besondere bei der Rürup Rente ist: erstmals haben auch Selbständige eine Möglichkeit, Beiträge für eine private Rentenversicherung von der Steuer abzusetzen. Denn die Riester Rente oder Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge können sie nicht nutzen und zudem können die Beiträge der klassischen Renten- oder Kapital-Lebensversicherung ab 2005 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Für Arbeitnehmer kann die Rürup Rente als Ergänzung dienen, dabei zu bedenken ist, dass zu diesen Vorsorgeaufwendungen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen.

Die Rürup Rente ist eine Leibrente und wird wie die gesetzliche Rente monatlich lebenslang ausgezahlt, d.h. sie ist nicht "kapitalisierbar" und kann nicht als eine einmalige Summe ausgezahlt werden. Sie ist nicht vererbbar; stirbt der Versicherte frühzeitig, ist die gesamte gesparte Summe verloren, denn sie wird nur an den Versicherten selbst ausgezahlt. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die angesparten Beiträge auch tatsächlich zur Altersvorsorge verwendet werden. Jedoch kann eine Hinterbliebenenversorgung zusätzlich mitabgeschlossen werden, aber diese gilt nur für den Ehepartner der versicherten Person.

Die Beiträge zur Rürup Rente können als Sonderausgaben der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr 2005 werden 60 Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro bei Alleinstehenden und 24.000 Euro bei Ehepaaren) anerkannt. In den folgenden Jahren steigt der Prozentsatz bis zum Jahr 2025 jährlich um 2 Prozentpunkte. Ab 2025 können Steuerzahler dann ihre gesamten Aufwendungen (100 Prozent der Einzahlungen) bis zur Obergrenze von 20.000 bzw. 40.000 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) steuerlich geltend machen.

Die Rürup Rente muss wie die gesetzliche Rente versteuert werden und auch die Auszahlungen sind künftig im gleichen Maße steuerpflichtig wie bei der gesetzlichen Rente. Die Ansparungen der Rürup Rente gelten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch nicht als "verwertbares" Vermögen, weil sie nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt werden dürfen und können deshalb nicht gepfändet werden. Das bedeutet, auch hier werden die laufenden Beiträge und das angesammelte Kapital nicht zum neuen Arbeitslosengeld II angerechnet.

 

 

 

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen