Die Riester Rente als Altersvorsorge 


Die Riester Rente als Altersvorsorge

Die Riester Rente stellt eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis dar, die vom Staat mit Zuschüssen gefördert wird. Die Riester Rente wurde 2002 als neues staatliches Konzept zur Rentenabsicherung auf privater Ebene geschaffen. Das Anlageprodukt kann eine private Rentenversicherung, ein Fond- oder ein Banksparplan sein, zusätzlich erhalten Sie staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Die Riester Rente wird bei vielen Lebensversicherern, Banken, Sparkassen und einigen Fondsgesellschaften angeboten. Alle müssen frühestens ab 60 Jahren eine lebenslange Rente garantieren.

Anspruch haben alle Arbeitnehmer einschließlich der Angestellten im öffentlichen Dienst und aller Selbstständigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sind, erhalten keine Riester-Förderung.

Die Leistungen der Riester Rente bestehen, je nach Vertragsgestaltung, aus einer lebenslangen Rente, einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, wobei die Rente nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird oder einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung, bei der das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Riester Renten sind in der Entnahmephase voll steuerpflichtig. Auch das unterscheidet sie von Renten aus gewöhnlichen privaten Rentenversicherungen.

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetz und dessen, seit dem 1. Januar 2005, geltenden Regelungen wurde die Verfahrensweise zur Antragstellung der Riester Rente vereinfacht. Der Arbeitnehmer kann einen so genannten Dauerzulageantrag bei seiner Versicherung stellen und Änderungen beim Einkommen (Änderungen bei Familienstand und SV-Status müssen weiterhin unverzüglich mitgeteilt werden) dem Versicherer nicht mehr mitteilen. Dafür zuständig ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Zudem verlangt das Finanzamt den Antrag auf staatliche Zulage nur noch einmalig.

Weiterhin müssen die Versicherungen nicht mehr die Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge garantieren, sondern können diese Sicherheit auf bis zu 85 Prozent senken. Ab 2006 gilt bei der Riester Rente Gleichberechtigung, wobei ein einheitlicher Preis für beide Geschlechter vorsehen ist. Derzeit stufen die Versicherungen Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung in einen wesentlich teueren Tarif ein, so dass sie für die gleichen Eigenbeiträge und staatlichen Zulagen weniger monatliche Rente bekommen als Männer. Der Pfändungsschutz der Riester-Rente bleibt erhalten. Das heißt, das angesammelte Kapital und die laufenden Beiträge werden dem neuen Arbeitslosengeld II nicht angerechnet. 

Staatliche Förderung durch die Riester Rente

Der Staat fördert die private zusätzliche Altersvorsorge auf zwei Wegen: mit finanziellen Zuschüssen (Riester-Zulagen) und mit Extra-Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Die Bedingungen sind, dass keine einmalige Kapitalzahlung, statt des monatlichen Rentenbezugs erfolgt, sowie ein Rentenbeginn frühestens ab 60 Jahren. Die Eigenvorsorge besteht aus dem Eigenanteil und den bis 2008 ebenfalls schrittweise steigenden Zulagen, die der Staat direkt in den Altersvorsorgevertrag einzahlt.

Gewährt werden eine Grund- und eine Kinderzulage für jedes Kind, dass Anspruch auf Kindergeld hat. Die Riester Rente ist besonders für verheiratete Paare mit Kindern geeignet, da sie die meisten Zulagen erhalten und dementsprechend weniger selbst einzahlen müssen. Die Kinderzulage erhält bei zusammenlebenden Ehepartnern grundsätzlich die Mutter, andernfalls derjenige Elternteil, der das Kindergeld erhält. Auch die Kinderzulage steigt bis 2008 schrittweise an.

Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge. Wird der Mindesteigenbeitrag in voller Höhe eingebracht, zahlt der Staat die volle Zulage. Wenn Sie den Mindesteigenbeitrag nur teilweise erbringen, erhalten Sie eine anteilige Zulage. Dabei richtet sich der Gesamtbetrag nach einem maximalen Geldbetrag und einem Minimalbetrag, der in Prozenten verrechnet wird. Um den jährlichen Anteil bezüglich des Minimalbetrages zu berechnen, wird der Bruttolohn des vergangenen Jahres benötigt.

2004 bis 2005 2006 bis 2007 ab 2008
Förderung pro Jahr:      
Grundzulage für Alleinstehende 76 Euro 114 Euro 154 Euro
Zulage für Ehepaare
(jeder einen eigenen Riestervertrag)
152 Euro 228 Euro 308 Euro
Kinderzulage 92 Euro 138 Euro 185 Euro
Eigenleistung pro Jahr      
Minimalbetrag 2 Prozent 3 Prozent 4 Prozent
Maximalbetrag 1050 Euro 1575 Euro 2100 Euro



Geringverdienende müssen einen Mindestsatz von 90 Euro an Eigenleistung erbringen, um die Zulagen vom Staat zu erhalten.

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