Kapitalbildende Lebensversicherungen 


Kapitalbildende Lebensversicherungen

Die kapitalbildende Lebensversicherung ist eine weitere Form der Lebensversicherung. Eine solche kapitalbildende Lebensversicherung umfasst zwei Vorsorgeprodukte: zum einen die Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall wirksam wird, und zum anderen einen Sparvertrag. Hierbei muss der Anleger sicher sein, eine Zwölfjahresfrist bis zur Steuerfreiheit der Anlage durchhalten zu können. Die Beiträge dieser Versicherung sind steuerlich nicht absetzbar.

Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und Beitrag. Die Versicherungssumme wird ausbezahlt, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrages stirbt (Todesfallleistung) oder mit Ablauf des Vertrages (Erlebensfallleistung). Die kapitalbildende Lebensversicherung ermöglicht also finanziellen Schutz im Alter und für die Angehörigen.

Die Erträge von kapitalbildenden Lebensversicherungen, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, sind steuerpflichtig. Bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren werden die Erträge zu 50 Prozent besteuert (Halbeinkünfteverfahren), sowie wenn die Auszahlung erst nach dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt. Bei vorheriger Auszahlung sind sie zu 100 Prozent (gesamter Ertrag aus der Kapitalauszahlung) steuerpflichtig. Bestehende Verträge vor 2005 sind von den Änderungen aber nicht betroffen. 

Fazit - Eine private Altersvorsorge lohnt sich

Mit dem Begriff "Altersvorsorge" ist nicht anderes gemeint, als zum Zeitpunkt des Rentenbeginns genügend Geld zur Verfügung zu haben, um den Lebensabend finanziell abgesichert und angenehm verbringen zu können. Mit der Wahl der Form der Altersvorsorge bestimmen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten im Alter.

Die heutige gesetzliche Rente basiert auf einem Generationenvertrag, d.h. ein Beitragszahler finanziert nicht seine eigene Rente, sondern die der jetzigen Rentenempfänger. Die eigene Rente wird dann von der nachfolgenden Generation finanziert. Dabei ist zu bedenken, dass immer weniger Kinder, also künftige Beitragszahler, geboren werden, die aufgrund der steigenden Lebenserwartung und besseren medizinischen Versorgung der Rentner eine immer größere Rentenlast zu tragen haben. Dieses führt zu immer geringeren Einnahmen bei ständig steigenden Ausgaben.

Wer im Alter finanziell abgesichert sein möchte, sollte sich deshalb um eine zusätzliche private Altersabsicherung kümmern. Grundsätzlich kann jeder, der über ein eigenes Einkommen verfügt, einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen.

Zusätzlich wird die private Altersvorsorge attraktiv dadurch, dass der Gesetzgeber sie aktiv fördert. Diesen Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose. Selbständige, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, können mit dem neuen Vorsorgemodell der Rürup Rente, Beiträge für eine private Rentenversicherung von der Steuer abzusetzen.

(Stand Februar 2005)

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