Beitragssätze der Krankenkassen 

Beitragssätze der Krankenkassen im neuen Jahr

Der aktuelle Fall der IKK-Direkt, der eine Beitragssenkung durch das Bundesversicherungsamt in Bonn untersagt wurde, hat eine erneute Diskussion über die politische Forderung einer Senkung des durchschnittlichen Beitragssatzes angetreten.

Die von den Zahntechniker-Innungen Bremen und Schleswig-Holstein gegründete IKK-Direkt verkündete im November, sie wolle ihren Beitrag zum 1. Januar von 12,9 auf 11,9 Prozent senken. Doch das Bundesversicherungsamt wird dieses Vorhaben nicht genehmigen, da das Amt den Etat der Kasse für unseriös halte und keinem unlauteren Wettbewerb mit künstlich niedrig gehaltenen Beiträgen Vorschub leisten möchte.

Hier liegt exakt das Schlüsselproblem, denn eine Vielzahl von Kassen hält einstimmig lediglich eine Beitragssenkung von 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte für möglich und stärkere Senkungen für unsauber.

Derartige Beitragssenkungen erinnern eher an "Dumping-Preise" und können wohl auch nicht im Sinne der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sein. Bis vor kurzem pochte sie noch beharrlich auf eine Senkung des durchschnittlichen Beitragssatzes als Folge der Entlastung der Kassen durch die Gesundheitsreform. Zahlreiche Kassen betonten sehr wohl die Bereitschaft, dieser politischen Forderung nachzukommen, doch erklärten sie immer wieder, dass solch ein Beitragssatz die Kosten nicht decken könne.

Nun wurde von politischer Seite durch Schmidts Sprecher Klaus Vater eingeräumt, dass einige Kassen vor einer schwierigen Situation stünden. Bereits Anfang November hatten die gesetzlichen Krankenkassen erklärt, sie sehen durch die geplante Rentenreform weitere Belastungen ihrer Finanzlage auf sich zurollen. Die Krankenkassen rechnen mit jährlichen Einbußen in dreistelliger Millionenhöhe und einem neuen Defizit, das eine langfristige Senkung der Beitragssätze unmöglich mache.

Die Krankenkassen verwiesen mehrfach darauf: sollte es tatsächlich zu Rentenkürzungen kommen, seien Beitragssenkungen unter die 14-Prozent-Marke vollkommen unrealistisch. Der von politischer Seite anvisierte Beitragssatz von 13,6 Prozent würde durch jede weitere Belastung unmöglich.

Als erste bundesweite Krankenkasse gab bereits die Techniker Krankenkasse am 28. November 2003 bekannt, den Beitragssatz von derzeit 13,7 Prozent zunächst unverändert beizubehalten und keine Beitragssenkung ab Beginn des nächsten Jahres einzuführen. Der Verwaltungsrat der TK hielt eine Absenkung schon zum 1. Januar 2004 auf Grund des Etatplanes für nicht vertretbar. Ferner verwies Wolf Garling als Vorsitzender des Mitgliederparlamentes der TK darauf, dass die TK zudem erhebliche Belastungen durch den so genannten Risikostrukturausgleich (RSA) verkraften müsse. (Link: Keine Senkung des Beitragssatzes, 14229)

Die schwierige Finanzlage der Kassen spiegelt sich ebenfalls in den im Oktober durchgeführten Beitragserhöhungen von zwölf Betriebskrankenkassen wider. Die Mitglieder mussten einen Beitragssprung um bis zu 0,9 Prozent schlucken. (Link: Beitragserhöhungen bei zwölf Betriebskrankenkassen, 13995)


(Dezember 2003)

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