Das Wichtigste zum Europäischen Unfallbericht 

Mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, bringt nicht nur Spaß, sondern auch Gefahren mit sich. Aber was muss man tun, wenn es im europäischen Ausland kracht? Banktip berichtet über die wichtigsten Fakten zum Europäischen Unfallbericht.

Unfälle im Ausland bringen oft andere Probleme mit sich als Unfälle im Heimat­land. Die geschädigten Parteien können sich oft nicht verständigen, da sie unterschiedliche Sprachen sprechen. Im Zweifelsfall reichen auch die Englischkenntnisse nicht aus, um den Unfall zu klären. Genau für Fälle dieser Art wurde der Europäische Unfallbericht entwickelt. Verbraucher können über ihn den Unfall in der jeweiligen Sprache aufnehmen.

1. Autofahrer, die im Ausland einen Unfall haben, können den Unfallhergang und die Schäden am Auto über den Europäischen Unfallbericht aufnehmen.

2. Der Inhalt des Berichtes ist immer gleich und identisch gestaltet. Er ist zweisprachig formuliert, so dass beide Unfallpartner diesen verstehen und ausfüllen können.

3. Die Betroffenen müssen den Bericht gemeinsam ausfüllen, immer in der jeweiligen Muttersprache. Sie müssen Angaben zur Person, zu den Fahr­- zeugen und zur Unfallschilderung aus der jeweiligen Sicht machen. Gut sind auch Fotos der beschädigten Fahrzeuge am Unfallort, sowie Namen und Anschriften von Zeugen.

4. Nach dem gemeinschaftlichen Ausfüllen muss der Unfallbericht von den beiden Betroffenen noch unterschrieben werden. Nach der Unterschrift darf nichts mehr verändert werden. Durch den Durchschreibesatz können die Geschädigten Kopien austauschen, damit jeder über beide Versionen des Berichts verfügt.

5. Insgesamt gibt es den europäischen Unfallbericht auf Deutsch in Kombination mit zehn Sprachen. Nach Angaben des Gesamtverbandes Deutscher Versicherer sind das: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.

6. Trotz dieses Formulars sollten Verbraucher im Fall eines Unfalles immer die Polizei dazuziehen. Mit Unfallbericht und Polizeibericht stehen die Betroffenen dann auf der sicheren Seite.

Die Europäischen Unfallberichte können bei dem Gesamtverband Deutscher Versicherer als Einzelexemplar kostenlos telefonisch unter der kostenfreien Telefonnummer 08 00 / 7 42 43 75 oder im Internet bestellt werden.

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