Haftpflichtversicherung: Vorschriften im Schadensfall 

Vorschriften im Schadensfall

Kommt es zu einem Personenschaden, muss in der Situation alles getan werden, um das Ausmaß des Schadens zu begrenzen (sich zum Beispiel um Verletzte kümmern und Notdienste alarmieren). Der Schaden muss innerhalb einer Woche gemeldet werden, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche an einen gestellt wurden. Schadenersatzansprüche müssen ebenfalls innerhalb einer Woche gemeldet werden.

Der Versicherer muss unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, informiert werden, zum Beispiel über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder den Erlass eines Strafbefehls. Versicherte dürfen in der Haftpflichtversicherung einen Schadenersatzanspruch nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer anerkennen. Kommt es zum Gerichtsprozess, ist der Strategie des vom Versicherer bestellten Anwaltes Folge zu leisten (auch der Anwalt ist über alle relevanten Sachverhalte zu informieren).

Dem Versicherer muss man genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern. Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Haftpflichtversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

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