Die Riester-Rente 

Offiziell wird diese Vorsorgeform als zusätzliche, kapitalgedeckte Altersvorsorge bezeichnet. Das Prinzip ist folgendes: Man zahlt während des aktiven Erwerbslebens Beiträge in einen Fonds, in eine private Rentenversicherung oder in einen Banksparplan ein. Der Staat fördert diese private Vorsorge durch Zuschüsse. Daneben sind die privat geleisteten Beiträge teilweise steuerlich absetzbar.

Um in den Genuss der staatlichen Zuschüsse zu kommen, muss man pro Jahr einen bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens des Vorjahres in einen Riester-Vertrag einzahlen. Hierfür wird man dann mit einem Zuschuss in vom Staat belohnt. Für 2007 müssen 3 % und ab 2008 dann 4 % des Bruttovorjahreseinkommens gezahlt werden.

Neben den Zuschüssen wird die Riester-Rente durch die steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge staatlich gefördert. Gemäß § 10a des Einkommenssteuergesetzes können die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die maximal absetzbare Höhe hängt vom Jahr ab, in dem die Beiträge gezahlt wurden.

  erford. Kapital pro Jahr Grundzuschuss Zuschuss pro Kind absetzbarer Betrag
2005 2 % des Vorjahresbrutto 76,- Euro 92,- Euro 1.050,- Euro
2006/
2007
3 % des Vorjahresbrutto 114,- Euro 138,- Euro 1.575,- Euro
ab 2008 4 % des Vorjahresbrutto 154,- Euro 185,- Euro 2.100,- Euro



Damit eine Anlageform in den Genuss der Riester-Förderung kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das angesparte Kapital darf regelmäßig erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden,
  • bei Rentenbeginn muss der Produktanbieter zusichern, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen für die Auszahlung bereitstehen,
  • das vorhandene Kapital muss in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt werden (eine Einmalkapitalauszahlung am Beginn der Rente von bis zu 30 % ist möglich).

Durch die große Bandbreite von Riester-Produkten sind die Chancen auf eine ansprechende Verzinsung des eingezahlten Kapitals recht gut. Die höchste Rendite versprechen Riester-Fondssparpläne. Da es sich hierbei um Investitionen im Wertpapierbereich handelt, ist diese Anlageform den üblichen Risiken des Kapitalmarktes ausgesetzt (keine feste Verzinsung, schwankende Börsenkurse). Gleichwohl wird, wie bei allen Riester-Produkten, die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals und der Zulagen garantiert.

 

Zum Thema

 
Vertragswechsel Riester-Rente
Riester Rechner
 

Eine feste Verzinsung, wenn auch nicht mit ganz so hoher Renditechance wie Fonds, bieten Banksparpläne (Verzinsung derzeit: 4 - 5 %). Hier wird ebenfalls die Auszahlung der Beiträge nebst Zulagen und der bereits gutgeschriebenen Zinsen zugesichert. Die Höhe der Verzinsung kann jedoch variieren und wird von den Banken je nach Marktlage angepasst.

Riester-Versicherungen bieten im Gegensatz dazu eine Garantieverzinsung. Im Vergleich mit den erwarteten Renditen bei Fonds- und Banksparplänen fällt die aber relativ niedrig aus (die meisten Anbieter garantieren 2,75 %).

Riester-Produkte sind sicher vor Hartz IV. Sie gelten bei Bezug von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen und müssen nicht aufgelöst werden. Darüber hinaus sind sie vererbbar. Sparer müssen den Förderantrag übrigens nicht mehr jedes Jahr neu stellen. Der Antrag muss einmal ausgefüllt beim Anbieter des Riester-Produkts eingereicht werden. Danach kann der Anbieter die Förderung für den Kunden jährlich beantragen.

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen