Frostschäden an Wasserleitung und Heizung 

Deutschland bibbert im Dauerfrost, und auch die Wasserleitung friert mit. Das sollten Hausbesitzer bedenken. Denn mitten im Winter die Handwerker im Haus zu haben, ist kein Spaß. Hier finden Sie Tipps, wie Sie Frostschäden bei Wasser und Heizung vorbeugen. Banktip sagt außerdem, welche Versicherung zahlt, wenn es doch dazu kommt.

Frost kann teuer werden. Vor allem für die Versicherer: In den Frostwintern 2009 und 2010 zahlten die Wohngebäude- und Hausratversicherer allein für Frostschäden jeweils bis zu einer halben Milliarde Euro. Das teilt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Insgesamt bearbeiteten die Sachversicherer 2010 nach eigenen Angaben rund 1,4 Millionen Leitungswasserschäden, die Ausgaben summierten sich dafür auf 2,3 Milliarden Euro.

1. Heizen, heizen, heizen

Bei klirrender Kälte sollten Hausbesitzer alle Zimmer beheizen und die Heizungen nicht abdrehen. Wer bei Frost auf Biegen und Brechen die Heizkosten senken will, spart am falschen Ende: Denn sobald die Wasser- und Heizungsrohre zufrieren, kann man meist schon den Handwerker rufen. Die Rohre kriegen schnell Frostschäden.

Achtung: Auch das Eiskristall-Symbol („Frostwächter“) auf dem Thermostatventil schützt nicht vor dem Zufrieren der Wasserleitungen. Auf dieser Einstellung soll nur der Heizkörper selbst vor dem Zufrieren geschützt werden. Gerade bei Frost ist auf den Frostwächter kein Verlass.

2. Selten genutzte Wasserleitungen leeren

Besonders leicht vereisen Wasserleitungen in selten genutzten Räumen, in Gäste- und Arbeitszimmern, Kellern, Vorrats- oder Abstellräumen und in Gäste-WC's. Aber auch Gartenwasserleitungen und Rohre in Ferienwohnungen sind außerhalb der Saison besonders gefährdet. Hausbesitzer sollten diese besonders gefährdeten  Leitungen rechtzeitig vor Frosteinbruch abdrehen und entleeren.

3. Während des Winterurlaubs auch Heizungsrohre leeren 

Vorsorgen sollten Hausbesitzer auch für den Winterurlaub. Wenn der Hausbesitzer in Schladming die Piste hinunter wedelt, während daheim die Rohre platzen, dann muss er unter Umständen den Schaden selbst bezahlen. Hausbesitzer müssen vor Antritt des Winterurlaubs alle Wasserleitungen entleeren

Das betrifft in diesem Fall auch die Heizungsrohre. Die Heizung während des Winterurlaubs durchlaufen zu lassen, schützt zwar in der Regel vor Frostschäden. Aber was ist, wenn der Thermostat ausfällt und die Rohre trotzdem einfrieren? Dann kann der Versicherer trotzdem ablehnen, den Schaden zu bezahlen.

Aus denselben Gründen ist auch der Nachbar, der nach dem Haus sieht, keine versicherungstechnisch einwandfreie Lösung. Das kann funktionieren. Aber wenn der Nachbar seine Pflichten einmal vergisst, bleibt der Hausbesitzer auch in diesem Fall auf den Kosten sitzen.

Tipp: Wer sicher gehen will, leert alle Wasserrohre, auch die Heizungsrohre. Wenn dann trotzdem etwas passiert, zahlt der Wohngebäudeversicherer.

 

Eingefrorene Leitungen vom Fachmann auftauen lassen

Wenn die Leitungen eingefroren sind, sollte man den Fachmann mit dem Auftauen beauftragen. Eingefleischten Heimwerkern empfiehlt Der Westen, die Leitung langsam und vorsichtig aufzutauen. Geeignete Werkzeuge seien heiße Tücher, Wärmflaschen, ein Föhn oder Heizlüfter.

Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung helfen?

Wer einen Leitungswasserschaden bemerkt, sollte unbedingt und sofort den Versicherer informieren. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Inventar, wie beispielsweise Möbel und Gardinen. Mit einer Wohngebäudeversicherung wird das Haus einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände geschützt. Das erklärt der GDV. Allerdings sollte der Hausbesitzer die Pflichten aus dem Versicherungsvertrag beachten und die Räume immer ausreichend beheizen.  

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