Haustierversicherung für Hund und Katze 

Jedes Haustier kostet Geld. So richtig teuer wird es allerdings, wenn die Tiere Schäden verursachen oder aufwändige Operationen anstehen. In beiden Fällen kann eine entsprechende Haustierversicherung helfen. Banktip erklärt, was Tierbesitzer beim Versicherungsschutz von Bello und Co. beachten sollten.

Das Geschäft mit den Haustieren ist ungebrochen umsatzstark. Das haben auch die Versicherungen für sich entdeckt und bieten auch Versicherungen für Haustiere an. Die bekanntesten sind die Haftpflicht- und die Krankenversicherung.


Die Haftpflichtversicherung

Wenn der Hund Nachbars Garten verwüstet oder die Katze die Tapete zerfetzt, müssen die Tierhalter für diesen Schaden aufkommen. Eine Haftpflichtversicherung schützt bei entstehenden Schadenersatzansprüchen von anderen.

Wer braucht die Haftpflichtversicherung?

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist besonders für Hunde wichtig. Manche Bundesländer schreiben eine solche Haftpflichtversicherung sogar vor. Diese Pflicht gilt je nach Bundesland entweder nur für bestimmte Hunderassen, für auffällige Hunde oder für Hunde allgemein.

Kleinere Haustiere wie Kanarienvögel, Hamster oder Katzen fallen meist noch unter den Schutz der eigenen Haftpflichtversicherung. Bei exotischeren Tieren wie Spinnen oder Schlangen sollten die Besitzer dennoch bei ihrer Versicherung nachfragen.

Wichtig: Langfristige Schäden durch Haustiere wie etwa Kratzspuren sind nicht versicherbar. Für eine Kostenübernahme müsse der Schaden "plötzlich und spontan" entstehen.

Die Krankenversicherung
Ob Hüftschaden, Magen-OP oder Beinbruch: Was der Mensch bei sich kennt, kommt auch bei seinen tierischen Gefährten vor. Eine Tierkrankenversicherung soll den Tierhalter vor hohen Tierarztrechnungen schützen.

Wieviel kostet die Versicherung?
Die Kosten sind abhängig von Merkmalen wie Größe, Alter, Rasse oder Haltung der Tiere. So ist der Beitrag für einen Stubentiger wesentlich geringer als für eine freilaufende Rassekatze.
Worauf muss ich achten?
Der Bundesverband der praktizierenden Tierärzte hat ein Merkblatt mit den sieben wichtigsten Kriterien für eine Tierkrankenversicherung herausgeben, an der sich Tierhalter orientieren können. Folgende Vertragsbedingungen sind wichtig:

  • Freie Tierarztwahl
  • Freie Entscheidung des Tierarztes zu durchzuführenden Diagnosen und Therapien
  • Abrechnung bis wenigstens zum zweifachen Gebührenordnungssatz
  • Unbürokratische Abwicklung im Versicherungsfall 

Was deckt die Versicherung ab?
In der Vollversicherung sind Leistungen für spezielle Untersuchungen und Operationen abgedeckt. Die OP-Kostenversicherung ist günstiger, bietet aber nur Versicherungsschutz bei Operationen unter Narkose. Standardleistungen wie Kastration oder Impfungen sind üblicherweise nicht mitversichert.

Ist die Versicherung sinnvoll?
Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen lohnt eine Tierkrankenversicherung meist nicht. Viele Tiermediziner berechnen den dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Ver­sicherungen übernehmen aber meist nur die Kosten bis zum zweifachen Satz. Den Rest müssen die Tierliebhaber aus eigener Tasche bezahlen. 

Außerdem kann der Versicherungsvollschutz mehr als die eigentliche Operation kosten. Beipiel: Das Hundeleben dauert im Schnitt 13 Jahre. Wer monatlich einen Beitrag von 20 Euro zahlt, kommt immerhin auf 3120 Euro. Anhand des zweifachen Satzes der GOT reicht das beispielsweise für ganze vier Beinbrüche, zehn Tumorentfernungen und sogar eine Operation am offenen Herzen. So viele Operationen werden (glücklicherweise) nur die wenigsten Hunde in ihrem Leben brauchen. Insofern zahlt am Ende der Tierhhalter mehr, als er eigentlich müsste.

Fazit

Die Haftpflichtversicherung bei Hunden ist so unerlässlich wie die beim Menschen und in manchen Bundesländern sogar Pflicht. Eine Krankenversicherung dagegen ist nicht unbedingt notwendig. Wenn sich der Tierhalter dafür entscheidet, sollter er sie vor Abschluss genau prüfen und. So kann es sich durchaus rechnen auf den Versicherungsschutz für den Stubentiger zu verzichten und gelegentliche Behand­lungen aus eigener Tasche zu zahlen.

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