Verhalten bei Verkehrsunfällen 

Schnelle Hilfe bei Verkehrsunfällen

Das statistische Bundesamt verzeichnet über 2,2 Millionen polizeilich erfasster Unfälle im vergangenen Jahr in Deutschland. Die Versicherer sprechen von rund 5 Millionen Unfällen pro Jahr. 75 Prozent davon sind leichte Unfälle, sprich Blechschäden, bei denen die Polizei nicht immer verständigt wurde.

Für die Betroffenen ist der Ernstfall immer ein Schock. Er ist leichter zu bewältigen, wenn einige wichtige Adressen und Servicedienste für In- und Auslandsunfälle vorab bekannt sind. Sie helfen bei der Schadensabwicklung und klären auf. 

Verhalten am Unfallort

"Ruhe bewahren" und "Fakten dokumentieren" sind in der Regel die ersten Verhaltensanweisungen für den Unfallort. Notieren sollten Sie Daten des Unfallgegners: Kennzeichen, Angaben zur Versicherung, eventuell Ausweisnummern von Beteiligten, Name und Anschrift von Zeugen. Machen Sie Bilder vom Unfallgeschehen. Bei Blechschäden sollten Sie so bald als möglich dafür sorgen, dass der fließende Verkehr nicht behindert wird.  Ein Unfallprotokoll mit Hergang des Unfalls erleichtert die Schadensabwicklung. Das Europäische Unfallprotokoll ist hier hilfreich. Bei im Ausland gemeldeten Fahrzeugen erleichtert die Frage nach der Grünen Versicherungskarte den Ablauf.

Gab es Verletzte, ist ärztliche Hilfe oder die Feuerwehr nötig, dann die 112 wählen. Bei kleineren Unfällen ist der Notruf der Versicherer (0800-6683663) eine rasche und unkomplizierte Möglichkeit, den Schaden zu melden und weitere Informationen zur Schadenabwicklung einzuholen. Den gleichen Dienst leistet auch der Zentralruf der Versicherer (0180-25026). Beide Nummern erleichtert die Schadensabwicklung an der Unfallstelle. Der Zentralruf informiert auch, falls der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners nicht bekannt ist. Die Person am andere Ende der Leitung berät Sie zudem bei weiteren Fragen zum Unfallgeschehen. So erfahren Sie erfahren über diese Nummer beispielsweise, ob es sich empfiehlt, die Polizei hinzuzuziehen, Sie werden direkt mit der Versicherung des Verursachers verbunden oder mit einer Servicestelle, die, falls nötig, einen Abschleppdienst vermittelt.

Es kommt bei Unfällen immer wieder vor, dass der Verursacher Unfallflucht begeht, keine reguläre Versicherung vorliegt oder die Versicherung des Gegner Insolvenz angemeldet hat. In solchen Fällen bleibt der Geschädigte nicht einfach auf seinem Schaden sitzen. Er kann sich an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. wenden. Der Verein fungiert als Garantiefonds in den oben genannten Fällen. Außerdem ist er manchmal für die Schadensabwicklung von Auslandsunfällen zuständig: wenn nämlich bei einem unverschuldeten Unfall von Seiten des Unfallgegners oder dessen Versicherung nach drei Monaten keine Reaktion nach einem Unfall erfolgte. 

Die Schadensabwicklung

Der Geschädigte ist nicht dazu verpflichtet, auf die Benachrichtigung durch die Versicherung des Unfallgegners zu warten. Er kann sich direkt an dessen Versicherung wenden und die Schadensabwicklung damit beschleunigen.

Andernfalls besteht die Pflicht, den Unfall binnen längstens einer Woche zu melden. Am besten so früh als möglich und bei schriftlicher Meldung mit Einschreiben und Rückschein. Bei Unfällen mit Todesfolge ist der Unfallversicherer und der Autoversicherer innerhalb 48 Stunden zu benachrichtigen.

Je nach Schwere und Ablauf des Unfalles (falls z.B. Dritte zu Schaden kamen) sind auch weitere Versicherungen wie Rechtsschutz- oder Unfallversicherung innerhalb festgelegter Fristen zu informieren. Eventuell sollten Sie rechtzeitig ihren Rechtsanwalt einschalten.

Foto: © Holger B./FOTOLIA 

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