Home Office: Versichert bei der Heimarbeit 

Dank Internet lassen sich immer mehr Dinge von Zuhause aus erledigen, für die man früher auf jeden Fall ins Büro gefahren wäre. Telearbeit, Heimarbeit oder - neudeutsch - "Home Office" liegen im Trend. Dabei sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Details beachten.

An der Datenautobahn wabert das Berufliche immer mehr ins Private hinein. Bei den Arbeitnehmern erfreut sich Heimarbeit dennoch großer Beliebtheit: Viele genießen die Arbeit daheim, halten das Home Office sogar für produktiver als das Büro.

Home Office und Steuern

Arbeitnehmer sollten sich vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass er seine Arbeit teilweise nicht in der Firma, sondern nur im heimischen Arbeitszimmer erledigen kann. Dann kann der Heimarbeiter die Kosten für sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, rät der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Ohne diese Bescheinigung wird das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht akzeptieren.

Tipp: Telearbeit im Home Office wenn möglich nur im eigens eingerichteten Arbeitszimmer.

Unfallversicherung im Home Office

Ein Heimarbeiter ist im Falle eines Falles genauso wie ein Büroarbeiter versichert: über die Deutsche Desetzliche Unfallversicherung (DGUV). Sie zahlt Behandlung und Rehabilitation nach einem Unfall am Arbeitsplatz. Allerdings nur dann, wenn der Unfall bei der beruflichen Arbeit entstanden ist. Und es gibt noch einen erheblichen Unterschied.

Der Büroarbeiter genießt auf dem Weg zur zur Kaffeemaschine im Büro oder sogar auf dem Weg ins Bistro während der Mittagspause den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für den Heimarbeiter endet der gesetzliche Unfallschutz an der Tür des Home Office.

Wenn der Heimarbeiter sich aus der Küche eine Tasse Kaffee holt, dann betritt er privaten Raum, dann endet der Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt beispielsweise auch für Toilettengänge. Der gesetzliche Unfallschutz setzt aber beim Verlassen der Wohnung wieder ein. Nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer vom Home Office in die Firma fährt.

Tipp: Um versicherungstechnische Grauzonen zu vermeiden, sollte der Arbeitnehmer sich ein eigenes Arbeitszimmer in der Wohnung einrichten.

Sicherheit im Home Office

Wenn ein Arbeitnehmer seinen eigenen PC teilweise für seine Arbeit nutzt, kann er ihn auch teilweise von der Steuer absetzen. Darauf sollten sich Arbeitgeber jedoch nicht einlassen. Ein möglicherweise mangelhaft geschützter Privat-PC, mit dem sich Arbeitnehmer ins Firmennetzwerk einloggen, stellt ein Sicherheitsrisiko für das gesamte Unternehmen dar.

Tipp: Eine sicherheitsbewusste IT-Abteilung wird darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer einen von der Firma gestellten PC benutzt, auf dem sich nur die für die Arbeit notwendigen Anwendungen und ein aktuelles Sicherheitspaket befinden.

Sicherheit zählt auch beim Internetzugang. Telearbeiter, die per WLAN Kontakt mit dem Internet aufnehmen, sollten auf sichere Passwörter achten. Ein Eindringling kann sich sonst Zugang zum Firmennetzwerk verschaffen.

Verursacht der Arbeitnehmer Schaden durch Leichtsinn, kann ihn die Firma dafür zur Kasse bitten: Über den innerbetrieblichen Schadensausgleich kann der Arbeitnehmer den Verursacher des Schadens an den Kosten beteiligen.

Kosten für PC, Telefon und Internet

Wer seine Technik daheim für den Job nutzt, der kann Gerätschaften und Gebühren teilweise von der Steuer absetzen:

  • Telefon: Der Arbeitnehmer kann entweder einen Pauschalanteil von der Telefonrechnung als beruflich bedingt absetzen oder über einen Einzelverbindungsnachweis berufliche Telefongespräche absetzen.
  • Internet: Da die Flatrate keinen Einzelverbindungsnachweis kennt, kommt hier nur die Ansetzung einer Pauschale in Frage.

Für Telekommunikationskosten erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Telefon- und Internetrechnung an, höchstens jedoch 20 Euro im Monat. Wer Diskussionen mit dem Finanzamt aus dem Weg gehen will, sollte sich mit dem Arbeitgeber auf eine Kostenübernahme einigen. Besonders einfach haben es Beitzer eines ISDN-Anschlusses. Sie können einfach einen Anschluss für Firmentelefonate reservieren und direkt mit dem Arbeitgeber abrechnen.

Home Office, Telearbeit, Heimarbeit: Tipps für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten grundsätzlich mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, unter welchen Bedingungen dieser daheim arbeitet. Denn auch bei der Arbeit außerhalb ist der Arbeitnehmer grundsätzlich genauso abgesichert wie bei der Büroarbeit. Versicherungstechnisch gilt: "Was mir im Büro passiert, das darf mir auch im Home Office passieren." So bringt es Christian Lübke vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf den Punkt.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für Schäden gerade stehen muss, die durch den Arbeitnehmer entstehen. Der Laptop, den der Arbeitnehmer mit nach Hause nimmt, ist ebenso über die Betriebsinhaltsversicherung abgesichert wie der PC im Büro.

Gleiches gilt für die Betriebshaftpflicht. Verursacht der Arbeitnehmer aus dem Home Office einen Schaden, dann muss dafür die Betriebshaftpflicht des Unternehmens eintreten, als wäre der Schaden während der Bürozeiten des Mitarbeiters eingetreten.

 

 

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