Krankmeldung im Urlaub 

Krankmeldung im UrlaubWenn Arbeitnehmer während des Urlaubs krank werden, dann müssen die Urlaubstage nicht zwangsläufig verloren sein. Arbeitgeber dürfen jedoch genau prüfen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich krank war.

Krank im Urlaub? Das ist doppelt ärgerlich. Die gute Nachricht für Arbeitnehmer. Sie müssen die krank verbrachten Urlaubstage nicht verlieren. Man kann sie nachholen. Arbeitnehmer sollten sich jedoch darauf einstellen, dass der Chef das nicht gern sieht. Für im Urlaub erkrankte Arbeitnehmer gelten strengere Nachweispflichten. Das darf der Arbeitgeber verlangen.

Bleibt ein Mitarbeiter die geforderten Nachweise schuldig, ist der Ärger da. Dabei entstehen solche Konflikte oft eher aus Leichtsinn als aus böser Absicht: "Leicht unterlaufen Arbeitnehmern Fehler, die nicht nur ihre Ansprüche gefährden, sondern Arbeitgeber zu Gegenmaßnahmen veranlassen", sagt Rechtsanwalt Peter Staroselski von der Wirtschaftskanzlei DHPG in Bonn.

Krank im Urlaub: Worauf Arbeitnehmer achten müssen

1. Attest ab dem ersten Krankheitstag
Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass er wirklich krank war. Der Chef kann also verlangen, dass sein Mitarbeiter  die Arbeitsunfähigkeit vom ersten Krankheitstag an durch ein ärztliches Attest belegt.

Vorsicht bei Arztbesuchen am Urlaubsort im Ausland: "Viele Atteste aus dem Ausland genügen nicht den gesetzlichen Nachweispflichten", warnt DHPG-Arbeitsrechtler Staroselski.

2. Arbeitsunfähigkeit ausdrücklich festhalten lassen
Aus diesem Attest muss hervorgehen, dass der Arbeitnehmer durch die Krankheit seine Arbeit tatsächlich nicht erldigen kann.

Tipp: Erkrankte Urlauber sollten darauf achten, dass das ärztliche Attest nicht nur ihre Erkrankung dokumentiert, sondern auch ausdrücklich auf eine etwaige Arbeitsunfähigkeit eingeht.

3. Urlaub nicht eigenmächtig verlängern
Auch im Krankheitsfall endet der Urlaub zum ursprünglich beantragten Zeitpunkt. Wer seinen Urlaub ohne zu fragen um die Krankheitstage verlängert, riskiert mindestens eine Abmahnung. Sogar eine fristlose Kündigung kann folgen.

Krank im Urlaub: Worauf Arbeitgeber achten sollten

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen, der er krank verbracht hat. Allerdings kann der Arbeitgeber die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unter Umständen ablehnen. Wenn der Arbeitnehmer durch besonders leichtsinniges oder gar vorsätzliches Verhalten erkrankt ist, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aussetzen. Wo allerdings Leichtsinn beginnt, das müssen oft Gerichte entscheiden.

Die Nachweispflicht durch ein ärztliches Zeugnis verhindert den Missbrauch der Nachgewährung von Urlaubstagen. Arbeitgeber sollten das Attest sehr gründlich prüfen. Stehen Arbeitnehmer im Verdacht, dass sie zu Unrecht arbeitsunfähig geschrieben wurden, haben Arbeitgeber zwei Optionen.

  • Sie können sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten, um den Arbeitnehmer gutachterlich untersuchen zu lassen.
  • Zum anderen können Arbeitgeber ein Detektivbüro mit der Überwachung des Arbeitnehmers beauftragen. Hat der Arbeitnehmer krank gefeiert, dann muss er unter Umständen die Kosten für den Detektiv übernehmen.

Was Arbeitnehmer bei Krankheit im Urlaub tun müssen

  1. Sofort Arzt aufsuchen. Erkrankungen im Urlaub sind ab dem ersten Tag mit Attest nachzuweisen.
  2. Das Attest muss die Krankheit beschreiben und eine Arbeitsunfähigkeit bestätigen.
  3. Wenn kein Arzt zur Verfügung steht, dürfen auch Zeugen die Erkrankung bestätigen. Aber wirklich nur dann.
  4. Arbeitgeber informieren - auch darüber, wie lang edie Krankheit voraussichtlich dauert. Wenn möcglich am ersten Krankheitstag.
  5. Wer die Mitteilung vergisst, riskiert seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
  6. Verlängert sich die Krankheit, müssen Arbeitnehmer auch das dem Chef mitteilen.
  7. Dem Arbeitgeber die Urlaubsanschrift mitteilen. Er kann einen ortsansässigen Arzt oder ein Detektivbüro beauftragen, um die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen.
  8. Attest vorlegen: Es existiert keine gesetzliche Frist zur Vorlage des Attests beim Arbeitgeber. Üblicherweise muss die Bescheinigung spätestens am vierten Krankheitstag beim Arbeitgeber eintreffen, was bei einem Auslandsurlaub problematisch sein kann. Sicherheitshalber sollte man das Attest vorab per Fax schicken und den Sendebericht aufbewahren.
  9. Bis zur Vorlage des Attests kann der Arbeitgeber die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes verweigern.
  10. Urlaubstage gutschreiben.

Urlaub keinesfalls eigenmächtig verlängern

Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, dürfen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass ihnen die betreffenden Urlaubstage gutgeschrieben werden.

Der Urlaub muss in jedem Fall erneut beantragt und genehmigt werden. Arbeitnehmer dürfen ihren Urlaub keinesfalls eigenmächtig verlängern.

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