Mehr Verbraucherschutz durch neues Versicherungsrecht 

Mehr Verbraucherschutz für Versicherte

Das deutsche Versicherungsrecht steht vor einer grundlegenden Reform. Die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts zur Lebensversicherung haben gezeigt, dass Regelungsbedarf besteht. Im Focus des Reformvorhabens steht die Aufwertung des Verbraucherschutzes. Das Versicherungsvertragsgesetz geht in seiner derzeitigen Form auf das Jahr 1908 zurück. Nach Ansicht des Bundesjustizministeriums schützt es die Rechte der Versicherungsnehmer nicht mehr ausreichend.

Auf der Grundlage des Abschlussberichtes einer vom Bundesministerium für Justiz eingesetzten Kommission und entsprechender Stellungnahmen der Ressorts, Länder und interessierten Verbände wurde ein Papier erstellt, an dem sich der vorzulegende Gesetzesentwurf stark orientieren soll. Die wesentlichen Punkte hat die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bereits vorgestellt. Nach dem Eckpunktepapier soll die Neuregelung die Versicherungskunden insbesondere in den Punkten Verbraucherschutz und Interessenausgleich stärken. Ein weiteres Ziel ist die Modernisierung der Lebensversicherung.

Die Versicherer sollen zu einer erhöhten Transparenz und zu ausreichender Informationsvermittlung verpflichtet werden. Den Versicherten müssen zukünftig beispielsweise vor dem Abschluss wesentliche Unterlagen und Informationen zum Vertrag vorliegen. Zudem soll der Versicherte im Fall von Pflichtverletzungen nicht zwingend - wie bisher - seine Ansprüche auf Versicherungsleistung verlieren. Weiter wird das Widerrufsrecht zu Gunsten des Versicherten neu geregelt. Die Transparenz des Lebensversicherungsrechts wird erhöht und es sollen hier klare Regeln für die Rückkaufwerte der Lebensversicherungen gelten. Letztlich sollen Versicherte von einer verbesserten Überschussbeteiligung profitieren.

Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer

Vor dem Abschluss oder wenn nötig auch während eines laufenden Vertrages müssen die Versicherer zukünftig besser beraten und informieren. Das heißt, dass eine ausführliche Beratung auf die jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse des Kunden abzustimmen ist. Dabei müssen die Versicherer ihre Empfehlungen klar und verständlich, sowie schriftlich an den Kunden übergeben.

Weiter hat der Versicherungsvertreter bzw. -vermittler die Einzelheiten der Beratungsgespräche schriftlich zu notieren, so dass die Dokumentation im Falle eines Streits der Beweisführung dienen kann. Auf die ausführliche Beratung oder die Dokumentation kann der Kunde jedoch schriftlich verzichten. Nach dem Willen des Bundesjustizministeriums sollen Verstöße gegen die Beratungs- oder Dokumentationspflichten zu Schadenersatzansprüchen führen.

 
Beispiel:
Ein Autofahrer möchte eine Vollkaskoversicherung für einen Urlaub in einem nicht-europäischen Land abschließen. Ihm wird ein Vertrag vermittelt, der aber nur für Europa gilt. Kam dieser Vertrag zustande, weil der Vermittler nicht gefragt hat, ist er wegen falscher Beratung schadensersatzpflichtig. Der Beratungsfehler kann über die Dokumentation festgestellt werden.
 



Wie bei anderen Verträgen auch, muss der Versicherer seinen Kunden zukünftig vor dem Vertragsabschluss über die Vertragsbestimmungen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen informieren. So sollen die Verbraucher frühzeitig und umfassend über die Vertragsinhalte aufgeklärt werden. Bisher werden die Vertragsunterlagen erst mit dem Versicherungsschein zugeschickt.

Eine Rechtsverordnung wird dann regeln, welche Informationen dem Versicherungsnehmer mitzuteilen sind. Auch hier kann der Versicherungsnehmer wieder auf die Informationen zu den Vertragsbestimmungen und den allgemeinen Versicherungsbedingungen verzichten, wenn er dies schriftlich erklärt.

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