Sozialversicherungsrechengrößen 2012 

Die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 stehen fest. Das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Dazu zählen Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze und Bezugsgröße.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2012 steigt auf 5.600Euro/Monat (2011: 5.500 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) verändert sich im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin4.800 Euro im Monat.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2012 steigt auf 50.850 Euro (2011: 49.500 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 auf 45.900 Euro (2011: 44.550 Euro).

Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2012 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 45.900 Euro jährlich (2011: 44.550 Euro) bzw. 3.825 Euro monatlich (2011: 3.712,50 Euro).

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, erhöht sich für das Jahr 2012 auf 2.625 Euro/Monat (2011: 2.555 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) verändert sich im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 2.240 Euro/Monat. Die Bezugsgröße bestimmt beispielsweise, wieviel freiwillig gesetzlich Versicherte mindestens an Beitrag zahlen müssen.

Die Sozialversicherungsrechengrößen 2012

 

 

Alle Angaben in Euro West   Ost  
  Monat Jahr Monat Jahr
Beitragsbemessungs­grenze
Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung
5.600 67.200 4.800  57.600 
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 6.900  82.800  5.900  70.800 
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 3.825  45.900  3.825  45.900 
Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 4.237,50 50.850  4.237,50  50.850 
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2.625*  31.500*  2.240  26.800 
         
Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung   32.446    


* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

 

Hintergrund: Sozialversicherungsrechengrößen

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Die Festlegung der Werte und das Verordnungsverfahren erfolgen wie in jedem Jahr auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2012 zugrunde liegende Einkommensentwicklung im Jahr 2010 betrug in den alten Bundesländern 2,09 Prozent und in den neuen Bundesländern 1,97 Prozent. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2010 in Höhe von 2,07 Prozent zugrunde gelegt.

Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) abgestellt.

 

 

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