Die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 stehen fest. Das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Dazu zählen Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze und Bezugsgröße.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2012 steigt auf 5.600Euro/Monat (2011: 5.500 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) verändert sich im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin4.800 Euro im Monat.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2012 steigt auf 50.850 Euro (2011: 49.500 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 auf 45.900 Euro (2011: 44.550 Euro).
Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2012 für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung 45.900 Euro jährlich (2011: 44.550 Euro) bzw. 3.825 Euro monatlich (2011: 3.712,50 Euro).
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, erhöht sich für das Jahr 2012 auf 2.625 Euro/Monat (2011: 2.555 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) verändert sich im Vergleich zum Vorjahr nicht und beträgt weiterhin 2.240 Euro/Monat. Die Bezugsgröße bestimmt beispielsweise, wieviel freiwillig gesetzlich Versicherte mindestens an Beitrag zahlen müssen.
Die Sozialversicherungsrechengrößen 2012
Alle Angaben in Euro | West | Ost | ||
Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung | 5.600 | 67.200 | 4.800 | 57.600 |
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung | 6.900 | 82.800 | 5.900 | 70.800 |
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 3.825 | 45.900 | 3.825 | 45.900 |
Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 4.237,50 | 50.850 | 4.237,50 | 50.850 |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 2.625* | 31.500* | 2.240 | 26.800 |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung | 32.446 |
* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.
Hintergrund: Sozialversicherungsrechengrößen
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Die Festlegung der Werte und das Verordnungsverfahren erfolgen wie in jedem Jahr auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2012 zugrunde liegende Einkommensentwicklung im Jahr 2010 betrug in den alten Bundesländern 2,09 Prozent und in den neuen Bundesländern 1,97 Prozent. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2010 in Höhe von 2,07 Prozent zugrunde gelegt.
Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) abgestellt.