Sturm: Baum beschädigt Nachbarhaus 

Stürme verursachen viele Sachschäden. Dazu gehören auch Bäume, die das Haus vom Nachbarn beschädigen. Banktip erklärt den Versicherungsschutz.

Jedes Jahr fallen Bäume in Deutschland dem Wetter zum Opfer. Einige verursachen Schäden an Häusern. Doch wer ist hier für den Schaden verantwortlich, wer muss zahlen?

Der Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Baum steht, ist verpflichtet, regelmäßig zu kontrollieren, ob der Baum gesund ist und stabil steht. Dabei handelt es sich um die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Ist der Baum krank oder aufgrund seines Alters nicht mehr widerstandsfähig, so muss der Eigentümer diese Gefahr beseitigen.

Baum darf nicht einfach gefällt werden

Wichtig: Ein Grundstückseigentümer darf den Baum nicht einfach fällen. Oft gibt es eine Baumschutzsatzung. Ist dies der Fall, braucht der Grundstückseigentümer eine Genehmigung zum Fällen des Baumes. Wer einen Baum ohne Genehmigung fällt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Fällt ein gesunder Baum trotz regelmäßiger Kontrollen durch einen Sturm und beschädigt dabei ein Gebäude, so kommt die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers für die Schäden auf. Sie versichert die meisten Sturmschäden. Um einen Sturm handelt es sich für die Versicherungen ab Windstärke 8.

Die Versicherung zahlt hier auch für die Freiräumung der Schadenstelle. So sollen Reparaturen ermöglicht werden. Die Kosten für den Abtransport des Baumes sind dagegen nicht immer mitversichert. Verbraucher sollten hier die Klauseln in ihren Verträgen kontrollieren.

Verkehrssicherungspflicht nicht beachtet

Wenn der Eigentümer der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt und der Baum aufgrund dessen im Sturm fällt, wird der Versicherungsfall komplizierter. Ist der Baum krank oder alt und fällt deshalb im Sturm, kommt die Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf.

Allerdings wird sie meist versuchen, das Geld vom Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung zurückzubekommen. Fehlt eine Wohngebäudeversicherung, so muss sich der Geschädigte direkt an den Baumbesitzer wenden. Hier kommt wieder die private Haftpflichtversicherung in Spiel. In jedem Fall muss geklärt werden, ob der Baumbesitzer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Fällt der Baum auf das Haus des Baumbesitzers, so kommt auch hier die Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. Wichtig hier: Hat der Baumbesitzer die Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann die Versicherung die Entschädigungsleistung kürzen.

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