Versicherung: Ist ein Blitzableiter Pflicht? 

In Deutschland tobten nicht nur Anfang Juni 2014 einige Unwetter. Immer wieder entstehen so heftige Schäden. Doch wer deckelt Schäden bei Blitz­einschlägen? Auf was müssen Betroffene achten? Ist ein Blitzableiter Pflicht in Deutschland? Banktip erklärt das Wichtigste in einem Ratgeber.

Blitzableiter sind in Deutschland für Wohn­hausbewohner und -besitzer keine Pflicht. Eine solche gilt bei öffentlichen Gebäuden über 20 Meter. Schlägt also ein Blitz in ein Wohnhaus ein und beschädigt etwa den Dachstuhl, schließt das Fehlen eines Blitzableiters den Schutz nicht aus.

Blitzschäden werden in der Regel über die Wohngebäude­versicherung gedeckelt. Sie ist nicht nur bei Blitz und Donner hilfreich. Die Versiche­rung schützt zum Beispiel auch bei Sturmschäden. Da in jedem Bundesland eine andere Bauordnung rechtlich vorgeschrieben ist, sollten Betroffene sich bei ihrem Versicherer informieren, was für den optimalen Schutz bei dem Hausbau zu beachten ist.

Mieter brauchen keine Wohngebäudeversicherung. Bewohner eines Mietshauses müssen sich also bei einem Blitzeinschlag nicht um die Deckelung der Hausschäden kümmern. Jedoch können Blitzeinschläge nicht nur das Gebäude beschädigen. Oftmals fallen Elektrogeräte der Natur­gewalt zum Opfer.

Überspannungsschäden durch Blitzschlag


Um den elektronischen Besitz zu schützen, sollten die Mieter eine Hausratversicherung besitzen. Dies gilt auch für Wohnhausbesitzer. Eine Hausratversicherung deckelt in der Regel ebenfalls Blitzschäden am Inventar. Jedoch schließen die Versicherer laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) oftmals Überspannungsschäden aus dem Schutz aus.

Der GDV rät dazu, dass Verbraucher die Vertragsbedingungen ihrer Hausratversicherung unbedingt überprüfen sollten, um für den Ernstfall gewappnet zu sein. Sollten Betroffene aus den Versicherungsbedingungen nicht schlau werden, kontaktieren sie am Besten die Versicherung. Wer noch keine Hausratversicherung hat, sollte die Vertragsbedingungen der Hausratversicherung vor Abschluss genau abklären. So spart sich der Verbraucher böse Überraschungen im Ernstfall.

Bei Gewitter sollten für den eigenen Schutz grundsätzlich alle elektro­nischen Geräte vom Strom getrennt werden. Ein Blitzein­schlag kann gefährlich werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn durch einen Blitzeinschlag eine Überspannung entsteht und aus der Steckdose Funken austreten. Ein Blitzableiter ist bei Wohnhäusern zwar keine Pflicht, könnte sich aber dennoch lohnen. Die Installation der Anlage ist zwar nicht gerade billig, spart aber oftmals den Mehraufwand und den Ärger, der bei einem Einschlag entsteht.

Versicherung direkt kontaktieren



Tritt ein Versicherungsfall ein, sollten die Betroffenen umgehend ihrer Versicherung Bescheid geben. Den Schaden dokumentieren die Verbraucher am Besten mit Fotos. Nach Angaben einer Studie des GDV aus 2012 kommt es jährlich zu etwa 410.000 Blitz- und Überspannungsschäden. Bei den Versicherern fallen dabei Kosten von rund 310 Millionen für die zu erbringenden Leistungen an.

Fazit: Um bei einem Blitzeinschlag optimal versichert zu sein, sollte eine Hausratversicherung abgeschlossen werden. Diese sollte als Vertrags­bedingung auch Überspannungsschäden deckeln. Bei Hausbesitzern lohnt sich neben der Hausratversicherung die Wohngebäudeversicherung, um das Eigentum bei Schäden zu schützen.

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