Versicherungsschutz bei Mobbing 

Bei der Arbeit oder im Internet – Mobbing kann für jeden zum Problem werden. Die Behandlung von resul­tierenden psychologischen Erkrankungen ist wichtig. Aber Verbraucher können sich auch präventiv schützen. Zum Beispiel durch einen passenden Versicherungsschutz. Einige Versicherer bieten auch eine Cyber-Mobbing –Versicherung an. Banktip informiert über diesen Versicherungsschutz.

Der Begriff Mobbing steht für psychischen Terror, den andere auf eine Person ausüben. Die Tätlichkeit umfasst dabei die Schikane durch Mitschüler in der Schule aber auch den durch Kollegen oder Vorgesetzte bei der Arbeit. Daneben fallen auch vorsätzliche seelische Verletzungen durch andere in Vereinen, Heimen oder anderen Einrichtungen unter Mobbing. Außerdem gilt der Begriff bei Schikane im Internet.

Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) deckelt die Berufsun­fähigkeitsversicherung Ansprüche von Arbeitnehmern, wenn diese ihren zuletzt ausgeführten Beruf zu einer bestimmten Prozentzahl nicht mehr ausüben können. Darunter fällt, wenn nicht anders vereinbart, auch die Arbeitsunfähigkeit durch Mobbing.

Unfallversicherung deckelt nicht

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt bei Mobbing nicht zum Einsatz. Grund dafür ist, dass kein bestimmter Arbeitstag genannt werden kann, an dem das Opfer den gesundheitlichen Schaden erlitt. Meistens handelt es sich dabei um einen längeren Prozess. Die Opfer von Mobbing erhalten jedoch Schadensersatz. Hier lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung.

Eine Rechtsschutzversicherung hilft

Dem GDV zufolge unterstützt die Rechtsschutzversicherung die Versicherten bei Konflikten und Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherer vermittelt in diesen Fällen Rechtsanwälte oder Mediatoren. Die Kosten übernimmt der Ver­sicherer im versicherten Umfang. Rechtsstreitigkeiten am Arbeitsplatz, wie etwa beim Mobbing, gehören zu arbeitsrechtlichen Streitfällen. Betroffene sollten daran denken, dass unabhängig von dem Ausgang der Klage, jede Partei die eigenen Kosten trägt. Das liegt laut dem GDV daran, dass der Fall vor einem Arbeitsgericht verhandelt wird. Hat der Betroffene eine Rechts­schutzversicherung, werden die Anwalts- und Gerichtskosten durch diese gedeckelt.

Unterschiede in der Haftpflicht

Mobbing ist nicht nur ein Versicherungsfall für das Opfer. Auch beim Täter kann eine Versicherung greifen. Gewinnt ein Mobbingopfer vor Gericht, muss der Täter Schadensersatz zahlen. Bei Privatpersonen sind dem GDV zufolge die durch Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen entstandenen Schäden aus dem Ver­sicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Der Täter muss für die Kosten selber aufkommen. Es sei denn, dieser hat über die private Haftpflicht eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die Ansprüche aus Benachteiligungen deckelt. Allerdings greift in den meisten Fällen weiterhin der Ausschluss von vorsätzlichen Taten.

Bei Schadensansprüchen gegen ein Unternehmen kann die Betriebs­haftpflichtversicherung deckeln. Nach Angaben des GDV muss die Versicherung eine Deckungserweiterung aufweisen, die sich über An­sprüche aus Benachteiligungen von Arbeitnehmern erstreckt. Dazu gehören Diskriminierung aufgrund Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Schikane im Internet

Bei Cybermobbing handelt es sich um das Terrorisieren und Schikanieren von Menschen und Unternehmen im Internet. Speziell für diesen Fall werden Versicherungen angeboten. Diese löscht im Falle von Online-Mobbing die negativen Interneteinträge, bietet Rechtsschutz für die Opfer und unterstützt bei Schadensersatzansprüchen.

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