Wenn zu Silvester nicht nur die Rakete brennt 

An Silvester knallt es nicht immer nur in der Luft. Wenn Böller und Feuerwerks­körper unter Autos oder im Wohnzimmer landen, kann es teuer werden. Banktip erklärt den Versicherungs­schutz bei Schäden an Silvester.

Die meisten Deutschen feiern den Jahreswechsel mit einem Feuerwerk. Dabei kann es immer wieder zu Unfällen kommen – sei es die Rakete im Wohnzimmer oder der Böller unter dem Auto. Viele Versicherer deckeln jedoch die Risiken und mögliche Schäden.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden, die am Gebäude entstehen. Dazu gehören ein durch Böller explodierter Briefkasten oder äußere Schäden an Haus und Dach nach einem Wohnungsbrand dank Böllereinschlag. Die Wohngebäudeversicherung greift vor allem dann, wenn der Täter unbekannt ist. Ist der Täter bekannt, deckelt dies die private Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Private Haftpflichtversicherung

Der private Haftpflichtversicherer haftet, wenn der Versicherte einen Schaden anrichtet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Gast in der Wohnung des Veranstalters eine Rakete zündet und dadurch ein Schaden entsteht. Allerdings prüfen die Versicherer genau, ob der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde oder der Täter grob fahrlässig gehandelt hat. Ist dies der Fall, verweigert der Versicherer die Zahlung.

Die private Haftpflichtversicherung der Eltern greift auch bei Jugendlichen, die mit Feuerwerkskörpern oder Böllern unbeabsichtigt Schaden anrichten. Die Versicherung haftet jedoch nicht in jedem Fall. Banktip erklärt die Rolle von Kindern in der Haftpflichtversicherung im Ratgeber "Kinder in der Haftpflichtversicherung".

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckelt Schäden an Einrichtungsgegenständen und in der Wohnung selbst. Diese können zum Beispiel durch ein Feuer in der Wohnung entstehen. Die Versicherung deckelt außerdem die Lösch­arbeiten. Der Versicherer reguliert den Schaden auch, wenn eine unbekannte dritte Person den Brand h verursacht.

Kaskoversicherung

Beschädigungen an Fahrzeugen sind beinahe ein Klassiker an Silvester. Schuld sind vor allem explodierende Böller oder Raketen, die gegen die Autos fliegen. Die Teilkaskoversicherung haftet für Schäden wie etwa zerkratzter Lack oder zerbrochene Scheiben. Aber auch ein Fahrzeugbrand fällt unter den Versicherungsschutz.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt ebenfalls diese Schäden. Darüber­hinaus deckelt sie Schäden an Kraftfahrzeugen, die vorsätzlich verursacht wurden. Dies gilt auch bei unbekannten Tätern. (Ratgeber Kasko verlinken)

Private Unfallversicherung

Fehlgezündete Raketen und Böller können zu Verletzungen führen. Verletzt sich ein Verbraucher bei dem Zünden der Feuerwerkskörper und trägt bleibende Verletzungen davon, deckelt dies die private Unfallversicherung. Die Heilbehandlungen fallen nach Angaben des Gesamtverbandes Deutscher Versicherer (GDV) in den Versicherungsschutz der Krankenkassen

Vorsichtsmaßnahmen

Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich nur am Silvester­abend bis zum Neujahrstag erlaubt. Weiterhin dürfen Raketen und Böller nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altenheimen gezündet werden.

Die Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) aufweisen. Ohne diese Zertifizierung gelten sie als unsicher. Die BAM unterteilt die Böller und Raketen noch in zwei Kategorien. Nach Angaben des GDV darf die Klasse P2 nur von Er­wachsenen gezündet werden. Auch muss ein Sicherheitsabstand von acht Metern eingehalten werden und Türen und Fenster sollten stets geschlossen sein.

Die Raketen sollten aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden und niemals aus der Hand. Nach Angaben des GDV dürfen die Lenkstäbe weder verkürzt noch beschädigt sein. Auch sollten Raketen und Böller niemals auf Menschen oder Tiere gelenkt werden.

Weiterhin weist der GDV darauf hin, dass Kinder nie unbeaufsichtigt Feuer­werkskörper zünden dürfen. Auch sollten Zuschauer von Feuerwerken darauf achten, wo sie sich aufhalten. Am besten steht man mit reichlich Sicherheitsabstand zum Feuerwerk und nicht in unmittelbarer Schussrichtung.

Zündet eine Rakete nicht, sollten Verbraucher von einem erneuten Probieren absehen. Die Blindgänger könnten bei einem erneuten Anzünden in der Hand explodieren.

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