Wildunfall – Wer zahlt? 

Es geht so schnell: Ein Wildtier läuft auf die Straße und rennt in ein Auto. Schäden am Fahrzeug und ein totes Tier sind oft die Folge. Banktip erklärt, was Autofahrer bei solchen Unfällen beachten sollten.

Die Versicherer zahlen meist die Folgen eines Wildunfalls. Doch Autofahrer sollten trotzdem einiges beachten. So ist wie bei den meisten anderen Schadensfällen eine gute Dokumentation seitens des Autofahrers wichtig. Dazu gehört der Anruf bei der Polizei. Diese stellt dem Fahrer eine Wildunfallbescheinigung aus – ein wichtiges Dokument für die Schadensregulierung durch die Versicherung.

Dokumentation wichtig

Außerdem sollte der Fahrer den Schaden am Auto und Unfallspuren durch Fotos dokumentieren. Dabei fotografiert er das Fahrzeug und den Unfallort am besten aus verschiedenen Perspektiven. Da Spuren wie Fellreste oder Blut kurzlebig sind, sollten auch sie mit Bildern protokolliert werden. Denn wenn das Tier verletzt flüchtet, fehlen einige Nachweise zum Unfall.

Der Autobesitzer muss die Versicherung so schnell wie möglich über den Unfall informieren. Die Versicherung kann einen Gutachter schicken, der sich das Fahrzeug ansieht. Auch deshalb ist eine schnelle Meldung des Unfalls sinnvoll. Schließlich will der Besitzer die Reparatur des Fahrzeuges schnell hinter sich bringen.

Teilkaskoversicherung zahlt

Die Teilkaskoversicherung zahlt oft nur bei Schäden, die von Haarwild verursacht worden. Das sind zum Beispiel Rehe, Hirsche und Wildschweine. Federwild fällt in den meisten Fällen nicht in den Schutz. Federwild bezeichnet Tiere wie Wildgänse, Truthähne oder Rebhühner.

Der Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung ist in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen. Ist ein Autofahrer über die Vollkaskoversicherung versichert, werden alle Wildunfälle reguliert. Die Versicherung zahlt dann auch, wenn es sich bei dem Tier um Federwild handelt.

Wichtig: Greift der Schutz der Versicherung durch die Teilkaskoversicherung (Unfall mit Haarwild), so hat das keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Greift der erweiterte Schutz durch die Vollkaskoversicherung (Unfall mit Federwild), so hat dies Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Die Beiträge der Versicherten können ansteigen.

Ausweichmanöver mit Folgen

Wenn ein Fahrer einen Unfall hat, weil er einem Tier ausweichen will, kommt die Teilkaskoversicherung unter Umständen für die Kosten auf. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Rettungsversuch die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschreitet.

Beispiel hier: Der Fahrer weicht einem Kleintier aus und es kommt deshalb zum Unfall. Die Versicherung muss nur zahlen, wenn der Fahrer einen größeren Schaden durch das Ausweichmanöver verhinderte (Az.: IV ZR 321/95). Die Vollkasko­versicherung sollte hier zahlen. Das hat jedoch auch Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.

Wildhüter informieren

Es ist egal, ob es sich um einen größeren oder kleineren Unfall handelt, das Tier dabei stirbt oder flüchtet. Der zuständige Wildhüter muss in Kenntnis gesetzt werden. In den meisten Fällen übernimmt dies die Polizei. Wenn das angefahrene Tier verletzt in der Nähe des Unfallorts liegt, sollten sich Menschen den Tieren nicht nähern. Durch den Unfall und die Verletzung könnten die Tiere panisch oder aggressiv reagieren. Außerdem darf ein totes Tier nicht mitgenommen werden. Dabei handelt es sich um Wilderei.

Insbesondere im Frühjahr und Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle. Doch auch im Rest des Jahres sind diese Unfälle nicht ausgeschlossen. Bei dem Warnschild Wildwechsel heißt es also immer: langsamer fahren und Straßenränder im Auge behalten. Wichtig dabei: Wenn ein Autofahrer ein Tier sieht, sollte er immer mit weiteren rechnen. Denn laut dem Deutschen Jagdverband sind Wildtiere selten allein unterwegs. Sieht ein Autofahrer ein Tier, sollte er langsamer fahren, abblenden und hupen.

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