Winterfest von O bis O 

"Von O bis O" dauert der Winter für Autofahrer. Von Oktober bis Ostern droht zumindest nachts Frost. Damit Sie auch im Winter mobil bleiben, sollten Sie einige Vorkehrungen treffen. Worauf Sie achten müssen, erklärt Ihnen Banktip.

Wer in Eis und Schnee mit Sommerreifen ins Schlingern kommt, riskiert nicht nur den Schutz durch die Kfz-Versicherung, sondern auch noch ein Bußgeld. Die folgende Checkliste können Sie als PDF-Datei (120 KB)herunterladen und ausdrucken.

1. Winterreifen
Im Winter dürfen Sie Ihr Auto laut Paragraph 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit Winterreifen bewegen. Diese Reifen müssen als solche oder mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sein. Es kostet Bußgeld, den Verkehr durch falsche Bereifung aufzuhalten.
Achtung Wintersportler: Österreich fasst seine Reifenvorschriften klarer als Deutschland: In der Alpenrepublik sind vom 1. November bis zum 15. April ausdrücklich Winterreifen Pflicht. Wer keine hat, zahlt Bußgeld. Die Schweiz hat eine ähnliche Regelung wie Deutschland.

Wann der Winter beginnt, steht nicht in der StVO. Sie schreibt Winterreifen nur "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" vor. Die Vorsicht und die Redaktion von banktip.de empfehlen deutschen Autofahrern, grundsätzlich im Oktober auf Winterreifen zu wechseln. Damit sind sie auf der sicheren Seite. Winterreifen bestehen aus einer weicheren Gummimischung. Die härteren Sommerreifen büßen nämlich bei Temperaturen unter 5 Grad Celsius stark an Bodenhaftung ein.

Kontrollieren Sie Ihre Winterreifen auf genügend Profil. 1,6 Millimeter sind Pflicht, Experten halten dies aber für zu wenig. Der ADAC empfiehlt 5 Millimeter Profiltiefe. Wenn Sie neue Reifen kaufen, achten Sie auf das Schneeflocken- oder das M+S-Symbol. Diese Reifen sind für den Winterbetrieb zugelassen. Wenn Sie voraussichtlich viel in schneesicheren Gebieten unterwegs sind, sollten Sie unbedingt zu reinen Winterreifen greifen, weil diese bei Schnee besser sind als M+S-Reifen.

2. Scheibenwaschanlage
In die Scheibenwaschanlage gehört unbedingt Frostschutz. Auch dies hat der Gesetzgeber in Paragraph 2 Absatz 3a StVO vorgeschrieben: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage." Wer also mit eingefrorenem Scheibenwaschwasser angetroffen wird, dem droht ein Bußgeld. Auch tadellose Wischerblätter gehören natürlich zur Winterausrüstung. Banktip rät: Sparen Sie nicht am falschen Ende, kaufen Sie Markenprodukte, die halten deutlich länger.

3. Saubere Scheiben
Auch in einem Nichtraucherauto sammelt sich innen vor allem an der Windschutzscheibe jede Menge Dreck. Nehmen Sie einen Glasreiniger und Haushaltstücher zum Reinigen der Scheibe von Innen.

4. Batterie
Eine Autobatterie besitzt bei -20 Grad Celsius nur noch etwa die Hälfte ihrer Kapazität. Deshalb gehört ein Ausfall der Batterie zu den häufigsten Pannenursachen im Winter. Ob Sie Ihrer Batterie noch einen Winter zumuten können, lässt sich einfach herausfinden: Schnarrt der Anlasser schon bei Plusgraden auffällig lange und werden die Lämpchen im Cockpit währenddessen dunkler, dann sollten Sie die Batterie wechseln. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihre Werkstatt.

5. Kühlerfrostschutz
Sorgen Sie für ausreichend Kühlerfrostschutz. Das Kühlwasser steht zwar unter Druck und sollte auch bei Temperaturen um den Gefrierpunkt noch nicht einfrieren, dennoch sollten Sie etwas Frostschutz nachfüllen. Frostgeschütztes Kühlwasser färbt sich dunkel. Ist das Wasser im Ausgleichsbehälter also nicht durchsichtig, reicht der Frostschutz vom letzten Winter noch aus.

6. Türgummis
Wenn es friert, dann frieren auch die Gummidichtungen an Türen, Heckklappe oder Motorhaube ein. Versuchen Sie dann eine Tür zu öffnen, reißen die Türgummis ein. Danach halten sie bei Nässe nicht mehr richtig dicht. Reiben Sie die Gummidichtungen mit Fett ein. Geeignete Lösungen finden Sie im Baumarkt. Experten empfehlen aber auch Glycerin. Umstritten ist die Verwendung von Vaseline.

7. Türschlossenteiser
Gerade kürzere Fahrten können tückisch sein. Die Fahrt reicht unter Umständen gerade bis die warme Luft im Auto Eisrückstände im Türschloss zum Schmelzen bringt. Wenn es richtig kalt ist, dauert es nur kurze Zeit bis das Türschloss gefroren ist. Wohl dem, der dann den Türschlossenteiser in der Jackentasche aufbewahrt und nicht im Handschuhfach.

6. Winterausrüstung
Im Winter sollten Sie selbst auf kurzen Fahrten immer Winterausrüstung im Auto haben. Dazu gehören:

 

  • ein Handfeger,
  • ein Eiskratzer,
  • warme, wasserdichte Handschuhe,
  • Starthilfekabel,
  • eine Winterjacke,
  • eine warme Decke,
  • evtl. Abdeckfolie für die Frontscheibe.

Mit unseren Tipps kommen sie mobil durch den Winter. Und wenn Sie im neuen Jahr bares Geld sparen wollen, sollten Sie jetzt eine günstigere Kfz-Versicherung wählen: Hier können Sie Kfz-Versicherungen vergleichen

 

 

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