Winterurlaub: Regeln beim Skifahren 

Wie im Straßenverkehr gibt es auch auf der Skipiste Regeln. Vor allem wenn es voll wird, sollten alle Teilnehmer die Regeln kennen. Wer keine Rücksicht auf andere nimmt, muss für den Schaden unter Umständen selbst aufkommen.

Wer auffährt, hat Schuld. Das gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 20 U 4661/10) nicht nur auf der Straße, sondern auch im Winterurlaub auf der Skipiste. Ein Skifahrer, der hinter einem anderen den Berg hinabfährt, muss aufpassen.

Tut er das nicht, muss er Schmerzensgeld zahlen. Wie die HUK-Coburg Haftpflichtversicherung mitteilt, habe sich das Gericht dabei auf die dritte der sogenannten FIS-Regeln berufen. Urheber dieser Regeln ist der internationale Skisportverband FIS. 

Wer sich über die Regeln hinweg setzt, muss haften. Aber auch rücksichtsvolle Skifahrer und Wintersportler sollten sich nur gut versichert auf die Piste begeben.

Nicht ohne Haftpflichtversicherung auf die Piste

Wird jemand verletzt, können sich Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall schnell summieren. Erleidet ein Unfallopfer sogar schwerwiegende dauerhafte Schäden, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.

Ohne private Haftpflichtversicherung muss der Schädiger alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen. Eine fehlende Haftpflichtversicherung kann auch für das Opfer böse Folgen haben: Reicht das Privatvermögen des Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten zu erfüllen, geht der leer aus.

Unfallversicherung hilft bei schweren Spätfolgen

Doch gerade wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben, braucht man Geld. Oft muss das Leben umorganisiert, vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht ausgebaut werden. Im Invaliditätsfall hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt übrigens unabhängig davon, ob das Opfer durch den Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht.

10 FIS Verhaltensregeln

Die Regeln richten sich zunächst an Skifahrer und Snowboarder, können allerdings auf alle Sportgeräte mit ähnlichen Gleiteigenschaften, zum Beispiel Snowbikes, ausgedehnt werden.

  1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  4. Überholen
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abstieg
    Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  9. Hilfeleistung
    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Quelle: FIS

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