Zweitwagenversicherung 

Nutzt eine Familie oder ein Haushalt zwei Fahrzeuge, kann der Zweitwagen über eine sogenannte Zweit­wagen­versicherung versichert werden. Diese ist mit Rabatten verbunden. Banktip erklärt die Besonder­heiten.

Einige Familien und Haushalte fahren zwei Autos. Hier kann sich eine Zweit­wagen­versicherung für das zweite Fahrzeug lohnen. Dabei gewährt der Versicherer dem Verbraucher Rabatte bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung. Allerdings müssen die Versicherungen ein solches Produkt nicht anbieten.

Die Versicherer verlangen bei der Zweitwagenversicherung meist, dass das erste und das zweite Fahrzeug auf denselben Halter zugelassen sind. Teilweise kann das Fahrzeug für die Zweitwagenversicherung auch vom Ehepartner versichert werden.

Tipp: Die Fahrzeughalter müssen die Zweitwagenversicherung nicht zwingend bei denselben Unternehmen abschließen wie die Versicherung des Erstwagens. So können Versicherte bereits Geld sparen.

Die Versicherungen gewähren ihren Kunden bei der Zweitwagenversicherung Rabatte. Dabei geht es um die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse). Die Einstufung kann von Aspekten wie Fahreralter, Fahrerfahrung, Schadensfreiheitsklasse des Erstwagens oder Fahrleistung abhängen. Deshalb sind die Beiträge für die beiden Fahrzeuge in den meisten Fällen unterschiedlich.

Einige Versicherer stufen Zweitwagen und Erstwagen jedoch in dieselbe Schadensfreiheitsklasse ein. In diesem Fall sollten Verbraucher kontrollieren, ob neben der Schadensfreiklasse für die Fahrzeuge auch ähnliche Nachlässe gewährt werden. Ist dies nicht der Fall, ist eine andere Einstufung mit diesen Nachlässen unter Umständen preiswerter.

Tipp: Wer als Fahranfänger sein Auto über eine Zweitwagenversicherung, zum Beispiel durch die Eltern, versichern lässt, kann im Vergleich zu einer normalen Versicherung Geld sparen. Denn die Versicherer stufen hier die Fahrzeuge in der Zweitwagenversicherung oft statt in der SF-Klasse 0 in eine höhere ein. In den meisten Fällen ist dies die SF-Klasse ½. Damit liegt der Beitragssatz zwischen 120 und 140 Prozent.

Wichtig bei der Zweitwagenversicherung ist, dass sie als getrennte Versicherung und Vertrag von der Versicherung des anderen Fahrzeuges läuft. Hat der Fahrer des Zweitwagens einen Unfall, soll sich dieser nicht auf die Einstufung des Erstwagens auswirken.

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