Allianz muss Fehler mitteilen 

Das Landgericht Stuttgart hat über Rechte, die Verbraucher gegenüber dem Versicherer Allianz haben, entschieden. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet über ihren Erfolg vor (Az. 11 O 298/13).

Die Allianz muss ihre Kunden darüber informieren, dass bestimmte Klauseln in den Lebens­versicherungspolicen irreführend beziehungsweise unwirksam sind. Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagte den Konzern.

Das Gericht urteilte nun für die Verbraucherschützer. Mit dem Urteil seien laut der Verbraucherzentrale erstmals Folgenbeseitigungs­ansprüche bei Versicherungsansprüchen durchgesetzt worden. Die Rechte der Kunden werden dadurch gestärkt. Grund: Der Versicherer muss ab sofort Kunden darüber informieren, wenn die Policen unwirksame Klauseln enthalten und dadurch dem Verbraucher ein finanzieller Schaden entstand. Das Urteil gilt nur für den jetzigen Kundenstamm. Ehemalige Kunden müssen nicht informiert werden.

"Endlich ist der Allianz-Konzern gezwungen, sich gegenüber seinen Kunden klar zu bekennen. Fehler können nicht mehr einfach totgeschwiegen und ausgesessen werden", sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Das Urteil des Landgerichts ist ein weiterer Meilenstein auf unserem Weg, die Versicherungswirtschaft zu mehr Fairness gegenüber der Verbraucherschaft zu bewegen."

 

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