Allianz muss Klauseln streichen 

Die Allianz Lebensversicherungs-AG muss zukünftig auf eine nachteilige Klausel in Darlehens­verträgen verzichten (Az. 11 O 161/12). Dies entschied das Landgericht Stuttgart nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Allianz hatte ihren Kunden vertraglich eine Möglichkeit zu Sondertilgung bei Immobiliendarlehen eingeräumt. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, verfielen diese Rechte allerdings bei einer vorzeitigen Kündigung.

"Wer seit 2010 ein Immobiliendarlehen bei der Allianz kündigen und eine Vorfälligkeits­entschädigung zahlen musste, sollte eine korrekte Nachberechnung fordern", rät Christian Schmid-Burgk von der Verbraucher­zentrale Hamburg. Ob der Versicherer in Berufung gehen wird, steht noch nicht fest.

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