Altersgrenze bei Witwenrente steigt 2012 

Die deutsche Rentenversicherung hebt die Altersgrenze für die große Witwen-, beziehungsweise Witwerrente an. Ab 2012 steigt diese stufenweise von 45 auf 47 Jahre an.

Hinterbliebene, die sich unter der Altersgrenze befinden, erhalten die kleine Witwenrente. Diese fällt im Gegensatz zur großen Witwenrente geringer aus und ist zeitlich auf zwei Jahre begrenzt. 

Die Anhebung ist vom Todesjahr des Versicherten abhängig. Die neue Regelung beginnt für Todesfälle ab dem 01. Januar 2012.

Anhebung der Altersgrenze auf 47 Jahre

Todesjahr des Versicherten Anhebung um ... Monate  

 Alter in Jahre

 
 

..und Monate

 
2012 1 45 1
2013 2 45 2
2014 3 45 3
2015 4 45 4
2016 5 45 5
2017 6 45 6
2018 7 45 7
2019 8 45 8
2020 9 45 9
2021 10 45 10
2022 11 45 11
2023 12 46 0
2024 14 46 2
2025 16 46 4
2026 18 46 6
2027  20 46 8
2028 22 46 10
ab 2029 24 47 0

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