Die pauschalen Versicherungsbeiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung Selbstständiger wurde im Jahr 2007 um über 30 Prozent gesenkt. Nunmehr beträgt der Beitrag monatlich 25,73 EUR in den alten bzw. 22,05 EUR in den neuen Bundesländern. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gibt es bereits seit Februar 2006. Ab 2007 gelten jedoch geänderte Versicherungsbedingungen, wie der Onlinedienst akademie.de berichtet.
Durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung müssen Selbstständige bei Auftragseinbrüchen oder Geschäftsaufgabe nicht mehr eigene Ersparnisse verbrauchen oder ALG II beantragen. Das später bei Arbeitslosigkeit an freiwillig Versicherte ausgezahlte pauschale Arbeitslosengeld I hängt von der Einordnung in eine von vier Qualifikationsstufen, dem Wohnort (Ost oder West), der Lohnsteuerklasse und eventuellen Unterhaltspflichten ab. Das steuerfrei ausgezahlte Arbeitslosengeld beträgt zwischen ca. 600 und über 1.300 Euro netto pro Monat. Außerdem übernimmt die Arbeitsagentur die Einzahlungen für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Sich arbeitslos meldende Selbstständige müssen nicht unbedingt ihre Tätigkeit aufgeben - es reicht, wenn die Tätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst (Arbeits-, Auftragsmangel). Monatlich darf man 165 EUR hinzu verdienen. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist daher gerade für Existenzgründer ein erfolgreiche Hilfestellung, um vorübergehende Umsatzeinbrüche und Anfangsschwierigkeiten zu meistern.
Sofern arbeitslos gewordene Selbstständige mit Arbeitslosenversicherung noch keine Gründungsförderung von der Arbeitsagentur erhalten haben, können sie für ihren erneuten Start in die Selbstständigkeit auch ein Gründungszuschuss der Arbeitsagentur beantragen.