BKK zahlt Hebammen-Rufbereitschaft 

Der Krankenversicherer BKK A.T.U erweitert den Service für Schwangere. Das Unternehmen zahlt für eine Hebammen-Rufbereitschaft.

Die BKK A.T.U übernimmt die Kosten von maximal 250 Euro für eine Hebammen-Rufbereitschaft. Die Leistung richtet sich an versicherte, schwangere Frauen ab der 38. Schwangerschaftswoche. Die Hebamme muss laut BKK A.T.U als Leistungsbringerin zugelassen sein. Zudem verpflichtet sich die Geburtshelferin in den letzten Wochen der Schwangerschaft rund um die Uhr für die Schwangere und für die Entbindung zur Verfügung zu stehen.

Dieser Service ist keine laut BKK A.T.U keine gesetzliche Leistung. Der Versicherer erstattet für die Bereitschaft bis zu einem Betrag in Höhe von 250 Euro. "Viele Frauen haben sich während der Schwangerschaft mit einer Hebamme ihres Vertrauens auf die Geburt vorbereitet. Sie wünschen sich, auch am Ende der Schwangerschaft und bei der Geburt von dieser Hebamme betreut zu werden," sagt der Vorstand der BKK A.T.U, Andreas Schöfbeck.

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