Das Brauchtum und die Gesetze 

Maibäume und Liebesbirken zieren pünktlich zum 1. Mai wieder die Straßen. In der Walpurgisnacht brennen Feuer. Doch ist das eigentlich gesetzlich erlaubt? Der Versicherer ROLAND Rechtsschutz informiert.

Bräuche gibt es viele in Deutschland. Besonders am 1. Mai trifft man diese Traditionen überall an. So stellen verliebte Männer ihrer Liebsten in der Nacht zum 1. Mai einen Baum vor die Tür. Verziert mit bunten Kreppbändern und einem Herz mit dem Namen der Angebeteten, stehen sie als Sinnbild für die Liebe. In der sogenannten "Walpurgisnacht" werden Feuer entzündet. Auch versteigert man in bestimmten Regionen Frauen für einen guten Zweck. Aber ist das eigentlich alles legal?

Die ROLAND Partneranwältin Ira Paschedag zeigt mögliche rechtliche Konsequenzen auf. So stelle man in bestimmten Gemeinden immer einen Maibaum auf. Gemäß dem Brauch stehlen die Nachbargemeinden diesen gerne, um die traditionelle Auslöse von Bier und Essen zu bekommen. "Niemand hat die Absicht den Maibaum tatsächlich zu behalten. Es handelt sich dabei mehr um einen Spaß", sagt die Anwältin.

Streich mit Folgen

Probleme treten auf, wenn die Streiche Sach- oder Personenschäden nach sich ziehen. Zum Beispiel sei bei einem Raub des Maibaumes die angesägte Birke durch einen Windstoß auf einen Neuwagen gefallen. Den entstandenen Sachschaden musste dann der Verursacher übernehmen. Wenn bei einem dieser Streiche Personen Schaden erleiden, können laut Paschedag Geld- und sogar Freiheitsstrafen folgen.

Das Aufstellen von Liebesbirken kann laut der Anwältin durch das unerlaubte Betreten des fremden Grundstücks als Hausfriedensbruch gelten. Zudem müsse der Verehrer darauf achten, die Bäume nicht an der Hausfassade festzubinden. "Sollte es regnen, könnte die Farbe an die Hauswand abfärben", so Paschedag. Der Verliebte muss den entstandenen Schaden dann zahlen.

Feuer und Frauen

Vor allem in den östlichen Bundesländern feiern die Menschen die Walpurgisnacht, den Gedenktag der heiligen Walpurga. Sie entzünden an diesem Abend das Maifeuer. Dabei gibt es nicht nur offizielle Feuer. Auch auf privaten Grundstücken lässt sich dieser Brauch beobachten. Allerdings dürfen dabei Tiere oder Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. Ordnungsbehörden der Stadt oder der Gemeinde müssen die privaten Feuer vorher genehmigen. Halten sich Verbraucher nicht an die Vorgaben, müssen sie laut Paschedag mit einer Geldbuße rechnen.

Anders verhält es sich mit dem Brauch der Frauenversteigerung. Dabei werden die Maikönigin und andere unverheiratete Frauen an den meist Bietenden für einen Tanz oder ein Abendessen verkauft. Der Erlös kommt dann wohltätigen Zwecken zugute. Rechtliche Konsequenzen gäbe es laut Paschedag bei diesem Brauch nicht. Es sei denn, die Frauen hätten dieser Versteigerung nicht zugestimmt.

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