Den Brandschaden zahlt der Nachbar 

Brandschäden bei den Nachbarn müssen die Verursacher zahlen. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 24 U 113/12). Der Versicherer ARAG verweist nochmals auf das Urteil.

In dem Fall veranstalteten die Besitzer eines Reihenmittelhauses ein privates Grillfest. In der Nacht brach ein Brand auf diesem Grundstück aus, der die angrenzenden Häuser ebenfalls beschädigte. Die Brandursache blieb ungeklärt. Der Schaden am Nachbarhaus betrug rund 60.000 Euro.

Die Veranstalter der Grillparty sollten nun diesen Schaden an die geschädigten Nachbarn zahlen. Das Gericht entschied ebenfalls für den Schadensersatz. Aufgrund des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches sind die Besitzer des Reihenmittelhauses zur Ausgleichszahlung verpflichtet, auch wenn diese den Brand nicht selbst verschuldet haben. Sie haften als Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Feuer ausbrach.

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