Ex-DDR-Bürger sollten Rentenansprüche klären 

Ehemalige DDR-Bürger müssen bis zum 31.12.2006 ihre Rentenansprüche klären, um sich ihre Pensionsanteile zu sichern. Betroffen sind alle, die in der DDR eine Ausbildung gemacht haben und / oder dort berufstätig waren.

"Bis zum Jahresende können noch Nachweise für Rentenansprüche problemlos angefordert werden, um Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung geltend zu machen. Danach endet die gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Arbeitgeber für Nachweise aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit", so Bruno Steiner, Presse-Referent des Bundesverbands Finanz-Planer (BFP). Die Rentenkontoklärung kann beim deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt werden.

Die Ausbildungs- und Arbeitszeiten können den Lohnunterlagen entnommen werden. Wichtig ist, alle Versicherungsdaten zu prüfen. Zur Klärung sollte der Verlauf der Versicherung ab Ende der Schulzeit lückenlos und nachvollziehbar sein. Bei Unstimmigkeiten können Anträge zur Kontenklärung bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung angefordert werden.

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Jetzt vergleichen

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Kreditkarten vergleichen

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen