Gartenmöbel nicht immer geschützt 

Gartenmöbel sind oft den Witterungs­verhältnissen ausgesetzt. Der Versicherer ARAG informiert über die Versicherungs­bestimmungen.

Hausratversicherungen decken meist Sturm- und Hagelschäden als auch Diebstahl. Damit die Versicherung greift, müssen sich jedoch in vielen Fällen die beschädigten oder die gestohlenen Gegenschäden zum Zeitpunkt des Ereignisses im Haus befinden.

Der Versicherer ARAG empfiehlt den Verbrauchern beim Hausratversicherer nachzufragen. Nicht jede Versicherung schütze auch Gartenmöbel. Die Versicherer regeln die Mitversicherung der Gartenmöbel individuell.

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